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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 711 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 711 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2006.68Entscheid Art. 18 Abs. 1, 400 Abs. 1 und 401 Abs. 1 OR (SR 220). Bei der subjektiven Vertragsauslegung ist der übereinstimmende tatsächliche Parteiwille gestützt auf den Vertragstext sowie gestützt auf weitere Indizien, namentlich gestützt das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss und gestützt auf den Vertragszweck zu ermitteln. Erwirbt der Beauftragte Aktien als indirekter Stellvertreter für Rechnung des Auftraggebers, so gehen die Rechte aus den Aktien, und zwar sowohl die Vermögensrechte als auch die Mitgliedschaftsrechte, durch Legalzession auf den Auftraggeber über (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 30. Oktober 2007, BZ.2006.68). Kläger; Beklagte; Aktien; Vereinbarung; Beklagten; Vertrag; Auftrag; Verwaltungsrat; Geschäfts; Erhalte; Erhalten; Ziffer; übergeben; Aktionär; Hätte; Handel; Verkäufer; Weiter; Zeitpunkt; Berufung; Erwerb; Handelsregister; Gestützt; Rückverkauf; Jahres; Erfüllt; Widerruf; Rücktritt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 II 375Art. 813 Abs. 1 OR. Wohnsitz der zur Vertretung befugten Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens ein in der Schweiz wohnender Geschäftsführer muss einzelzeichnungsberechtigt oder gemeinsam mit weiteren in der Schweiz wohnenden Geschäftsführern kollektivzeichnungsberechtigt sein.
Geschäftsführer; Schweiz; Wohnende; Justiz; Wohnenden; Müsse; Gesellschaft; Vertretung; Praxis; Aktiengesellschaft; Wohnsitz; Basel-Stadt; Kantons; Beschwerde; Bestimmungen; Bundesgericht; Beschloss; Kreisschreiben; Befugt; Geschäftsführern; Kollektiv; Wortlaut; Materielle; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Justizdepartement; Trading; Inama; Auffassung; Ständerat; Eidgenössische
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