Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSKLA.2017.1 | Berufsvorsorge | Vorsorge; Leistung; Säule; Rente; Überentschädigung; Leistungen; Schaden; Erwerbsunfähigkeit; Nachteil; Finanzielle; Invalide; Klagt; Renten; Gebunden; Beklagten; Gebundene; Recht; Person; Finanziellen; Erwerbsausfall; Berufliche; Bundesgericht; Gebundenen; Schadens; Anspruch; Sozialversicherung; Bestimmungen; Rentenleistung; Einkommen |
SG | HG.2006.72 | Entscheid Art. 4 VVG und Art. 6 aVVG (SR 221.229.1) Teilt der Anzeigepflichtige dem Versicherer bei der Antragsdeklaration wahrheitsgemäss mit, dass und bei welcher Versicherung für das gleiche Risiko bereits eine Versicherung besteht, so ist die gleichzeitig unrichtige Angabe einer nicht mehr aktuellen Policennummer nicht als erhebliche Gefahrstatsache im Sinn von Art. 6 aVVG zu qualifizieren, welche die Versicherung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde (Handelsgericht St. Gallen, 30. April 2007, HG. 2006.72).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_191/2007 neues Fenster vom 22. August 2007). | Versicherung; Kläger; Beklagte; Antrag; Antrags; Gefahr; Versicherung; Sichere; Richtig; Gefahrstatsache; Vertrag; Versicherer; Beklagten; Erheblich; Anzeige; Beantwortet; September; Anzeigepflicht; Police; Unrichtig; Erhebliche; Schadens; Stellt; Risiko; Jedoch; Ausdrücklich; Vertrags; Bestehende; Falsch |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2006.72 | Entscheid Art. 4 VVG und Art. 6 aVVG (SR 221.229.1) Teilt der Anzeigepflichtige dem Versicherer bei der Antragsdeklaration wahrheitsgemäss mit, dass und bei welcher Versicherung für das gleiche Risiko bereits eine Versicherung besteht, so ist die gleichzeitig unrichtige Angabe einer nicht mehr aktuellen Policennummer nicht als erhebliche Gefahrstatsache im Sinn von Art. 6 aVVG zu qualifizieren, welche die Versicherung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde (Handelsgericht St. Gallen, 30. April 2007, HG. 2006.72).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_191/2007 neues Fenster vom 22. August 2007). | Versicherung; Antrag; Antrags; Gefahr; Versicherung; Gefahrstatsache; Vertrag; Versicherer; Erheblich; Anzeige; Beklagten; Beantwortet; Police; Anzeigepflicht; Unrichtig; Erhebliche; Schadens; Risiko; Falsch; Bestehende; Vertrags; Policen; Bejaht; Richtige; Kläg; Tatsache; Recht; Herrn; Antragsformular; Anzeigepflichtverletzung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 539 | Art. 53 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1 VVG; Ersatzpflicht bei Doppelversicherung. Berechnung der Ersatzpflicht bei Doppelversicherung; Grundsätze (E. 5). | Versicherung; Police; Versicherungssumme; H-Police; Vorinstanz; Versicherer; Schaden; Leistung; Ersatz; H-Policen; B-Police; Selbstbehalt; Doppelversicherung; Ersatzpflicht; Vermögensversicherung; Klagten; Versicherungssummen; Verhältnis; Beklagten; Gasturbine; Ansicht; Lloyd's; Recht; Klage; Urteil; Lehre; Vermögensversicherungen; Sachversicherung; Underwriters; Interesse |
128 V 243 | Art. 26 und 34 BVG; Art. 24 und 27 BVV 2; Art. 71 Abs. 1 VVG: Koordination von BVG-Leistungen im Invaliditätsfall mit Leistungen einer kollektiven Verdienstausfallversicherung für den Krankheitsfall. - Eine Statutenbestimmung der Vorsorgeeinrichtung, welche für den Fall des Zusammentreffens mit Leistungen des Arbeitgebers resp. einer Kranken- oder Unfallversicherung, an deren Prämienzahlung der Arbeitgeber beteiligt ist, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Leistungsreduktion vorsieht, ist nur im Bereich der weitergehenden Vorsorge wirksam. - Im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge ist, um sowohl eine Entschädigungslücke als auch eine Überversicherung zu vermeiden, Art. 71 Abs. 1 VVG analog anzuwenden, wenn es sich bei der Privatversicherung, deren Leistungen mit jenen der Vorsorgeeinrichtung zusammenfallen, um eine Schadensversicherung handelt und ihre allgemeinen Bedingungen ebenfalls die Möglichkeit vorsehen, die Leistungen im Hinblick auf die Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung zu kürzen. | Prestation; Prestations; Assurance; Prévoyance; Consid; Assuré; Vaudoise; Droit; Recourante; Maladie; D'invalidité; D'une; Institution; Assurances; Statut; Journalière; Réduire; Indemnités; L'assurance; Salaire; Disposition; Journalières; Fédéral; L'assuré; Perte; Professionnelle; D'assurance; Statuts; Pension |
Autor | Kommentar | Jahr |
FISCHER | Kommentar zum Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag | 1932 |