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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 71SCC from 2023

Art. 71 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 71

1 If the assets subject to forfeiture are no longer available, the court may uphold a claim for compensation by the State in respect of a sum of equivalent value, which claim may be enforced against a third party only if he is not excluded by Article 70 paragraph 2.

2 The court may dismiss an equivalent claim in its entirety or in part if the claim is likely to be unrecoverable or if the claim would seriously hinder the rehabilitation of the person concerned.

3 The investigating authority may seize assets of the person concerned with a view to the enforcement of an equivalent claim. Such seizure does not accord the State preferential rights in the enforcement of the equivalent claim.

Forfeiture of assets of a criminal or terrorist organisation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 71 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB210320Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Staat; Urteil; Vorinstanz; Staatsanwalt; Recht; Amtlich; Forderung; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Ersatz; Sinne; Verteidigung; Ersatzforderung; Verfahren; Verteidiger; Privatkläger; Kantons; Ordner; Verfahren; Marihuana; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Bundesgericht; Gramm; Waffe; Widerhandlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2017/176Entscheid Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG. Relative und absolute Verwirkungsfrist eines Rückforderungsanspruchs bei deliktischem Erwirken einer Rente. Dass strafrechtlich auf eine Ersatzforderung (wohl gemäss Art. 71 Abs. 1 StGB) in einem geringeren Betrag (als jenem der sozialversicherungsrechtlichen Rückforderung) erkannt worden ist, vermag an der Tatsache des ungerechtfertigten sozialversicherungsrechtlichen Leistungsbezugs der gesamten Summe und an der grundsätzlichen entsprechenden verwaltungsrechtlichen Rückerstattungspflicht im gesamten Betrag nichts zu ändern. Eine Doppelzahlungspflicht muss allerdings ausgeschlossen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Februar 2020, IV 2017/176). Beschwerde; Recht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Rente; Rückforderung; Rechtlich; Rechtliche; Leistung; Renten; Verfügung; Leistungen; Staat; Urteil; Vorsorglich; Rechts; Kantons; Rückerstattung; Verwirkung; Verzugszinsen; Gallen; Verwirkungsfrist; Staatsanwaltschaft; Observation; IV-Stelle; Rechtlichen; Ersatzforderung; Zahlung; Klage; Vorsorgliche
SGB 2005/216Entscheid Steuerstrafrecht, Art. 2, Art. 71 lit. b und c sowie Art. 337 StGB (SR). Anwendung des strafrechtlichen Grundsatzes des milderen Rechts im Zusammenhang mit der Verjährung. Je-de Hinterziehungshandlung des Steuerpflichtigen, die zu ei-ner unvollständigen Veranlagung führt, stellte eine eigene Tat dar. Es liegen weder ein Dauerdelikt nach Art. 71 lit. c StGB noch eine natürliche oder tatbestandliche Handlungs-einheit im Sinne von Art. 71 lit. b StG vor. Gestützt auf Art. 2 bzw. Art. 337 StGB sind die einzelnen unvollständig veranlagten Steuerperioden auch hinsichtlich der Verjährung für sich zu betrachten (Verwaltungsgericht, B 2005/216). Steuer; Recht; Recht; Beschwerde; Verjährung; Steuerhinterziehung; Steuerjahr; Steuerjahre; Verwaltungsrekurskommission; Rechtlich; Begangen; Unvollständig; Beschwerdeführer; Schuldig; Mildere; Tatbestand; Veranlagung; Grundsatz; Verhalten; Taten; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerdegegner; Handlungen; Angeschuldigte; Dauerdelikt; Einheit; Steuergesetz; Beurteilung; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts
BB.2021.64Beschwerde; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerdeführer; Vermögens; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Vermögenswert; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Urteil; Verfahrensakten; Entscheid; Beschlag; Entscheide; Person; Beschlagnahme; Gesellschaft; Konto; Tatverdacht; Einziehung; Bundesgericht; Urteile; Kredit; Hinreichende; Mutmasslich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marcel Scholl Kommentar Kriminelles Vermögen Kriminelle Organisationen2018
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