E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 701SCC from 2021

Art. 701 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 701 B. Limitations / IV. Right of access and to ward off danger / 3. Trespass to ward off danger or damage

3. Trespass to ward off danger or damage

1 If a person is able to ward off imminent damage or present danger from himself or herself or others only by trespassing on land belonging to another, the latter is obliged to tolerate such trespass to the extent that such danger or damage would be considerably greater than the detriment caused by the trespass.

2 Appropriate compensation is owed for any resultant damage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 II 120Eingriff in fremdes Grundeigentum. Notstand. 1. Wer Lawinen sprengt, obwohl sie Schaden anrichten können, handelt widerrechtlich (Erw. D 2a). 2. Der Notstandsbegriff (Art. 52 Abs. 2 OR, Art. 701 Abs. 1 ZGB) muss einheitlich sein. Verweist das kantonale Recht auf die ergänzende Anwendung der Art. 41 f. OR, so ist auch die für Grundstücke geltende Notstandsbestimmung (Art. 701 Abs. 1 ZGB) als stellvertretendes kantonales Recht anwendbar (Erw. D 2b). 3. Voraussetzungen, unter denen die künstliche Auslösung von Lawinen nach Art. 701 Abs. 1 ZGB gerechtfertigt ist (Erw. D3). 4. Entschuldbarer Irrtum bei der Sprengung. Haftung bei vermeintlicher Notlage (Erw. D 4/5). Bemessung der Ersatzpflicht nach Art. 701 Abs. 2 ZGB. Richterliches Ermessen. Berücksichtung der konkreten Umstände (Erw. D 6).
Lawine; Lawinen; Lavin; Gemeinde; Kanton; Gonda; Schaden; Kantons; Porton; Kantonsstrasse; Gondalawine; Urezzas; Sprengung; Schnee; Notstand; Lawinengefahr; Strasse; Experte; Guarda; Verkehr; Künstlich; Ersatz; Klägerinnen; Gefahr; Klagt; Laviner; Umstände; Auffassung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz