1 Der Verwaltungsrat teilt den Aktionären die Einberufung der Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag mit.
2 In der Einberufung sind bekanntzugeben:
3 Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren, und legt der Generalversammlung alle Informationen vor, die für ihre Beschlussfas>sung notwendig sind.>
4 Er darf die Verhandlungsgegenstände in der Einberufung summarisch darstellen, sofern er den Aktionären weiterführende Informationen auf anderem Weg >zugänglich macht.
532 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).
5. Universalversammlung und Zustimmung zu einem Antrag>Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220074 | Einberufung der Generalversammlung | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Generalversammlung; Einberufung; Gesuchsteller; Einberufungs; Frist; Verwaltungsrat; Ausserordentlichen; Deutsche; Notar; Traktandierung; Urteil; Einzuberufen; Gericht; Einzelunterschrift; Staatsangehöriger; Deutscher; Beschwerde; Einzelgericht; Vorliegenden; Bundesgericht; Traktanden; Aktien; Vollstreckung; Wäre; Notariats; Einladung; Deutschland; Hinweis |
ZH | HE210084 | Organisationsmangel und Einberufung einer Generalversammlung | Gesuch; Generalversammlung; Stelle; Gesuchsgegnerin; Sachwalter; Gesuchstellerin; Verwaltungsrat; Aktien; Ordentliche; Revision; Tragen; Verwaltungsrates; Gericht; Ziffer; Sachwalters; Berufen; Gemäss; Durchführung; Mitglied; Namenaktien; Organisationsmangel; Revisionsstelle; Ausserordentliche; Adresse; Einzuberufen; Gründung; Zürich; Adresse; Einladung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 1 (4A_380/2022) | Regeste aArt. 700 Abs. 4 OR; aArt. 6b Covid-19-Verordnung 2; Durchführung der Generalversammlung auf schriftlichem Weg; individuelles Antragsrecht der Aktionäre. Ordnete der Verwaltungsrat in Anwendung der Covid-19-Verordnungen an, dass die Aktionäre ihre Rechte anlässlich der Generalversammlung ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben können, war ihnen zu ermöglichen, im Rahmen der Verhandlungsgegenstände vorgängig Anträge zu stellen (E. 3-5 und 7). | Generalversammlung; Antrag; Recht; Aktionäre; Verwaltungsrat; Beschwerde; Schriftlich; Anträge; Verordnung; Antrags; Beschwerdeführerin; Antragsrecht; -Verordnung; Beschluss; Schriftliche; Aktionärin; Schriftlichem; Stimmrecht; Verwaltungsrats; Nichtigkeit; Traktandum; Aktien; Verschiebung; Statuten; Gesellschaft; AArt; Generalversammlungen; Aktionärs; Bundesrat |
138 III 246 (4A_554/2011) | Art. 697a f. OR; Verfahren für die Einleitung einer Sonderprüfung in einer Aktiengesellschaft. Voraussetzungen und Schritte für die Einleitung einer Sonderprüfung im Allgemeinen; Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung in der Generalversammlung und Abstimmung darüber (E. 3). Rechtslage bei Weigerung des Verwaltungsrates, dem Begehren eines Aktionärs um Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung zu entsprechen (E. 4). | Generalversammlung; Antrag; Sonderprüfung; Aktionär; Einberufung; Beschwerde; Verwaltungsrat; Abstimmung; Ordentlichen; Ausserordentlichen; Richter; Beschwerdeführer; Antrags; Aktien; Begehren; Aktionäre; Beschwerdegegnerinnen; Gerichtlich; Auskunft; Vorinstanz; Recht; Weigerung; Sonderprüfer; Generalversammlungen; Einsetzung; Aktionärs; Gesellschaft; Ablehnung; BÖCKLI |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6104/2012 | Urheberrecht | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Zuwendung; Fürsorge-Stiftung; Vorinstanz; Verfügung; Generalversammlung; Verwertung; Statuten; Geschäft; Angefochten; Angefochtene; Recht; Verwertungsgesellschaft; Bezug; Verteilung; Ordentliche; Antrag; Ordentlichen; Urheber; Bundesverwaltungsgericht; Rückstellung; Angefochtenen; Vorstand; Jahresbericht; Verfahren; Beschluss |
A-4794/2012 | Verrechnungssteuer | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Aktie; Dividende; Aktien; Future; Futures; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Partei; Steuer; Dividenden; Rückerstattung; Parteien; Recht; Transaktion; Transaktionen; Steuerumgehung; Termin; Ertrag; Geschäft; Wirtschaftlich; Stock; Futures EUREX; Kauft; Single; Dividendenstichtag |