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Federal Act on Administrative Procedure (APA)

Art. 70APA from 2021

Art. 70 Federal Act on Administrative Procedure (APA) drucken

Art. 701M. Special forms of appeal / I. ...

M. Special forms of appeal

I. ...


1 Repealed by Annex No 10 of the Federal Administrative Court Act of 17 June 2005, with effect from 1 Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 II 521Art. 26, 27, 39 und 43 Abs. 1 lit. a KG; vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Vorabklärung gemäss Art. 26 KG, Weigerung der Wettbewerbskommission, eine kartellrechtliche Untersuchung i.S. von Art. 27 KG zu eröffnen. Gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. a KG können Dritte, die eine Wettbewerbsbehinderung geltend machen, erst im Verfahren der kartellrechtlichen Untersuchung i.S. von Art. 27 KG Parteirechte ausüben, nicht schon im Rahmen einer kartellrechtlichen Vorabklärung i.S. von Art. 26 KG. Lehnt es die Wettbewerbskommission auf Gesuch eines Dritten hin ab, vor Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung vorsorgliche Massnahmen anzuordnen oder eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen, handelt es sich dabei nicht um eine Verfügung mit Rechtswirkungen für den Dritten, sondern um eine blosse Mitteilung an diesen, gegen welche er nicht Beschwerde führen kann, auch nicht Rechtsverweigerungsbeschwerde (E. 2). Untersuchung; Massnahme; Massnahmen; Wettbewerb; Wettbewerbs; Vorsorgliche; Verfügung; Wettbewerbskommission; Eröffnung; Vorabklärung; Beschwerde; Entscheid; Kartellgesetz; Verfahren; Bundes; Rekurskommission; Erlass; Vorsorglicher; Anspruch; Kartellrechtliche; Banca; Cornèr; Sekretariat; Urteil; BILGER; Bundesgericht; CARRON; Gesetzlich; Parteistellung
114 V 358Art. 4 Abs. 1 BV, Art. 70 Abs. 1 VwVG, Art. 110 AVIG: Rechtsweg bei formeller Rechtsverweigerung. Als Aufsichtsbehörde des Bundes über die Arbeitslosenversicherung ist das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zuständig zum Entscheid über Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerden, welche von Versicherten gegen eine Arbeitslosenkasse oder gegen eine mit der Durchführung der Arbeitslosenversicherung betraute kantonale Amtsstelle erhoben werden; es übt damit die gleiche Funktion aus wie im AHV/IV-Bereich das Bundesamt für Sozialversicherung als Aufsichtsbehörde über die kantonalen und die Verbands-Ausgleichskassen. Cours; Recours; Fédéral; Autorité; Droit; Tribunal; Assurances; Chômage; Surveillance; Forme; Cantonal; OFIAMT; Décision; Justice; Caisse; Statuer; Déni; Office; Compensation; L'OFIAMT; Cause; être; Victor; Refus; Compétence; Office; Demande; Fédérale; Arbeit; L'Office

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4503/2015Rechtsverzögerung/RechtsverweigerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Verfahren; Rechtsverzögerung; Asylverfahren; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Verfügung; Asylgesuch; Rechtsvertreterin; Recht; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Behörde; Eingabe; Asylgründen; Partei; Anhörung; Person; Liegenden; Behandlung; Frist; Asylverfahrens; Beschleunigung; Gesuch; Asyls; Kanton; Unbeantwortet
E-2253/2015Rechtsverzögerung/RechtsverweigerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Verfahrens; Rechtsverzögerung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Verfügung; Frist; Asylverfahren; Vorinstanz; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Abklärungen; Beziehungsweise; Getätigt; Entscheid; Liegenden; Vernehmlassung; Behörde; Partei; Beschwerdeführers; Unbeantwortet; Blieben; Getätigte; Beurteilung; Asylgesuch; Verfahrensdauer
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