E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 70 VRV vom 2021

Art. 70 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 70 Sicherheitsvorkehren bei Anhängern

1 Vor dem Wegfahren hat der Führer zu prüfen, ob der Anhänger oder Sattelanhänger zuverlässig angekuppelt ist, Bremsen und Beleuchtung einwandfrei wirken und bei Vorwärtsfahrt auch in Kurven ein Anstossen am Zugfahrzeug ausgeschlossen ist.1

2 Der Fahrzeugführer und seine Hilfspersonen haben nötigenfalls Sicherheitsmassnahmen zu treffen und namentlich eine allfällige Lenkung des Anhängers ordnungsgemäss zu bedienen, wenn bei ungünstigem Nachlauf eines Anhängers enge Kurven befahren werden müssen.2

3 ...3


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 7. März 1994, in Kraft seit 1. April 1994 (AS 1994 816).
2 Fassung gemäss Art. 36 Ziff. 1 des BRB vom 27. Aug. 1969 über administrative Ausführungsbestimmungen zum Strassenverkehrsgesetz, in Kraft seit 1. Okt. 1969 (AS 1969 793).
3 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 7. März 1994, mit Wirkung seit 1. April 1994 (AS 1994 816).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 70 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRVB-07-1Widerhandlung gegen die StrassenverkehrsgesetzgebungBerufung; Kantons; Bünden; Graubünden; Anhänger; Richtsausschuss; Kantonsgericht; Berufungskläger; Kantonsgerichtsausschuss; Lizei; Verfügung; Verfahren; Polizei; Departement; Anhängerzug; Deichsel; Justiz; Angefochten; Verbindung; Gesundheit; Gerzuges; Widerhandlung; Schuldig; Mitgeteilt; Sicherheit; Sanitätsdepartement; Februar
GRVB-06-2Widerhandlung gegen die StrassenverkehrsgesetzgebungKralle; Berufung; Krallen; Polizei; Kantons; Graubünden; Harass; Berufungskläger; HS-Kralle; HS-Krallen; Ladung; Harasse; Zeibeamten; Partement; Polizeibeamten; Richtsausschuss; Kantonsgericht; Genden; Bindung; Kantonsgerichtsausschuss; Sanitätsdepartement; Genügend; Schuldig; Verbindung; Gesichert; Cherung; Werden
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz