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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 70CrimPC from 2021

Art. 70 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 170

Right to refuse to testify due to official secrecy

1 Public officials as defined in Article 110 paragraph 3 SCC49 as well as members of authorities may refuse to testify on secret matters communicated to them in their official capacity or which have come to their knowledge in the exercise of their office.

2 They must testify if they have been given written authorisation to do so by their superior.

3 The superior shall grant authorisation to testify if the interest in establishing the truth outweighs the interest in preserving secrecy.

49 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 70 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU180031Widerhandlung gegen das LotteriegesetzSchuldig; Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Statthalteramt; Berufung; Recht; Urteil; Computer; Verfahren; Barschaft; Horgen; Verfahrens; Bezirk; Vorinstanz; Beschlagnahmte; Dispositiv; Sachverhalt; Lotterie; Widerhandlung; Gestellte; Bundesgericht; Beweis; Kantons; Gericht; Dispositivziffer; Vorinstanzliche; Sichergestellt; Freispruch; Verjährung
ZHUH180371AuflagenBeschwerde; Fentlichkeit; Öffentlichkeit; Gericht; Verfügung; Ausschluss; Hauptverhandlung; Vorinstanz; Interesse; Verfahren; Beschwerdegegner; Recht; Beschwerdeführer; Recht; Opfer; Verhandlung; Entscheid; Person; Bundesgerichts; Beschuldigte; öffentlich; Angefochtene; Gerichtsschreiber; Interessen; Gerichtsberichterstatter; Gerichtliche; Urteil; Auflagen; Unterschrift; Vorfall
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170017Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid eines Bezirksgerichts vom 5. Dezember 2017 (DG170033-...)Beschwerde; Recht; Aufsicht; Aufsichts; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Obergericht; Verwaltungskommission; Kammer; Verfahren; Bezirksgericht; Obergerichts; Beschluss; Prozessuale; Hinwil; Verfahrens; Person; Verfahren; Hauptverhandlung; Kantons; Gerichtsverhandlung; Beschwerdegegner; Entscheide; Rekurs; Partei; Bezirksgerichts; Gungen; Beschwerdeführers
ZHVB150002Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen vom 26. Februar 2015 (BV150003-F)Beschwerde; Urteil; Beschwerdeführer; Verfahren; Akten; Horgen; Bezirksgericht; Verfahrens; Entscheid; Akteneinsicht; Einsicht; Gesuch; Recht; Bezirksgerichts; Entscheide; Obergericht; Verfahren; Anspruch; Urteils; Kammer; Verfahrensnummer; Verhandlung; Bundesgericht; Anonymisierte; Zustellung; Mündlich; Gerichtsberichterstatter; Öffentlichkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 297 (6B_1295/2020)
Regeste
 a Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 14 UNO Pakt II, Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 69 und 70 StPO ; Grundsatz der Justizöffentlichkeit, teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit, Anwesenheit von Vertrauenspersonen. Der Entscheid über den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Verhandlung ist ein verfahrensleitender Beschluss im Sinne von Art. 80 Abs. 3 StPO . Er ist nicht mit sofortiger Beschwerde sondern zusammen mit dem Endentscheid anzufechten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1.1). Es verstösst nicht gegen den Grundsatz der Justizöffentlichkeit, wenn die Allgemeinheit (wegen der Corona-Pandemie) teilweise ausgeschlossen, jedoch rund zwanzig Journalisten die Teilnahme an der Berufungsverhandlung gestattet und dadurch die öffentliche Berichterstattung gewährleistet wird (E. 1.2). Aus Art. 70 Abs. 2 StPO lässt sich nicht ableiten, dass der Beschuldigte unabhängig von den konkreten Umständen die Anwesenheit von Vertrauenspersonen verlangen kann, denn dieser Anspruch kann mit anderen Interessen in Konflikt geraten. Vorliegend ist die vorinstanzliche Abwägung dieser Interessen nicht zu beanstanden (E. 1.3).
Consid; Recourants; Public; Danger; Canton; être; Cantonal; Débats; Personne; Imminent; Autre; Cantonale; été; Contre; Ainsi; Partie; D'une; Arrêt; Qu'il; Intérêt; Audience; Aurait; Fédéral; état; Droit; Personnes; Climat; Violation; Juridique; Amende
147 IV 145 (6B_601/2020)
Regeste
 a Art. 292 StGB , Art. 70 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 80 Abs. 3 StPO ; formelle Gültigkeitsvoraussetzungen und Tragweite eines Beschlusses, welcher den Zugang von Gerichtsberichterstattern zu einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung unter der Strafandrohung des Art. 292 StGB nur bedingt zulässt. Wird eine Gerichtsverhandlung gestützt auf Art. 70 Abs. 1 StPO unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, kann der Zutritt der Gerichtsberichterstatter zu den Verhandlungen nach Art. 70 Abs. 3 StPO zwecks Wahrung berechtigter Interessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit mit bestimmten Auflagen verbunden werden, deren Nichteinhalten zum Ausschluss von der Verhandlung führen kann.
Décision; été; Tribunal; être; Consid; Avait; Enfant; Recourant; Public; Criminel; D'une; Enfants; Droit; Pénal; Média; Aurait; Judiciaire; Autorité; Cours; Qu'il; Tribunal; Condition; Présent; Recours; Débats; Partie; Qu'un; Chroniqueur; Conditions; Liberté

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.53Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO)Beschwer; Beschwerde; Kammer; Verfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Recht; Hauptverhandlung; öffentlich; Coronavirus; Verfahrens; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Interesse; Schutz; Partei; Justizöffentlichkeit; Person; Entscheid; Verfügung; Öffentlichkeit; Gesundheit; Verfahren; Parteien; Ausschluss; Publikums; Https://www; Massnahme; Grundrechte
BP.2020.29Aufschiebende Wirkung (Art. 387 StPO). Vorsorgliche Massnahmen (Art. 388 StPO).Kammer; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Massnahme; Hauptverhandlung; Sache; Bundesstrafgerichts; Interesse; Gesuch; Massnahmen; Referent; Person; Verfügung; Gericht; Beschwerdekammer; Verfahren; Hauptsache; Aufschiebende; Anordnung; Interessen; Entscheid; Verfahrens; Vorsorgliche; Öffentlichkeit; Grundrechte; Dispositiv-Ziffer; Vorladungen; Vorsitzende; Verfahrensleitung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus Schmid, Daniel JositschPraxiskommentar, 3. Aufl.2018
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