E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 70SCC from 2023

Art. 70 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 70

1 The court shall order the forfeiture of assets that have been acquired through the commission of an offence or that are intended to be used in the commission of an offence or as payment therefor, unless the assets are passed on to the person harmed for the purpose of restoring the prior lawful position.

2 Forfeiture is not permitted if a third party has acquired the assets in ignorance of the grounds for forfeiture, provided he has paid a consideration of equal value therefor or forfeiture would cause him to endure disproportionate hardship.

3 The right to order forfeiture is limited to seven years; if, however, the prosecution of the offence is subject to a longer limitation period, this period also applies to the right to order forfeiture.

4 Official notice must be given of forfeiture. The rights of persons harmed or third parties expire five years after the date on which official notice is given.

5 If the amount of the assets to be forfeited cannot be ascertained, or may be ascertained only by incurring a disproportionate level of trouble and expense, the court may make an estimate.

Equivalent claim >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 70 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB210320Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Staat; Urteil; Vorinstanz; Staatsanwalt; Recht; Amtlich; Forderung; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Ersatz; Sinne; Verteidigung; Ersatzforderung; Verfahren; Verteidiger; Privatkläger; Kantons; Ordner; Verfahren; Marihuana; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Bundesgericht; Gramm; Waffe; Widerhandlung
Dieser Artikel erzielt 144 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 03 2Art. 11 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 3 OHG. Frage der Verwirkung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen. Liegen besondere Umstände vor, beginnt die zweijährige Verwirkungsfrist erst dann zu laufen, wenn für das Opfer oder seine Angehörigen das ganze Ausmass der Straftat bekannt wird und die Berechtigten die Geltendmachung von Ansprüchen sachlich erwägen können. Opfer; Täter; Sexuell; Sexuellen; Taten; Verwirkungsfrist; Aussage; Zeitpunkt; Übergriffe; Bundesgericht; Opfers; Genugtuung; Eltern; Opferhilfe; Behörde; Entscheid; Mutter; Schwere; Ausmass; Täters; Urteil; Kurze; Massiven; Entschädigung; Verfahren; Gesuch; Frage; Hatte
BSBES.2021.77 (AG.2021.519)Beschlagnahme / EinziehungBeschwerde; Strafbefehl; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Einziehung; Rechtsmittel; Werden; Gefäss; Kultur; Einsprache; Strafbefehls; Rechtsmittelbelehrung; Terracotta-Gefäss; Appellationsgericht; Richtig; Vorliegende; Eingabe; Gefässes; Gemäss; Beschwerdeführer; Erhebung; Kosten; Richtige; Person; Terracotta-Gefässes; Kulturgut; Angefochten; Erhoben; Bundesgericht; Schriftlich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 479 (6B_379/2020)
Regeste
Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2).
Bestechung; Beschwerde; Vertrag; Recht; Zahlung; Beschwerdeführer; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Möge; Bestechungszahlungen; Vermögens; Wäre; Gesellschaften; Korruption; Deliktisch; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Deliktische; Urteil; Bohrschiff; Schloss; Vermögenswerte
146 IV 211 (6B_1202/2019)
Regeste
Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3).
Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Beschwerde; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Schadenersatz; Vermögenswerte; Geschädigten; Zivilrechtlich; Urteil; HEIERLI; Hinweis; Rechtsprechung; Haftung; Schutz; Verfahren; Begründet; Hinreichend; Schadenersatzforderung; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3518/2018Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid
B-1034/2017Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Gewinn; Verfügung; Beschwerdeführerinnen; Einziehung; Geschädigte; Geschädigten; FINMA; Verfahren; Angefochten; Angefochtene; Vergleich; Angefochtenen; Kunden; Bundes; Gruppe; Verletzung; Verfahrens; Recht; Zahlung; FINMAG; Aufsicht; Schwere; -Gruppe; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.206Beschwerde; Bundes; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Beschwerdeführerin; Urteil; Vermögenswerte; Konto; Beschlagnahmt; Urteile; Beschlagnahme; Beschlagnahmte; Entscheid; Verfahren; Limited; Entscheide; Bundesgericht; Beschlagnahmten; Gericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerdegegnerin; Einziehung; Bundesgerichts; Freigabe
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Jean-Ri­chard Praxiskommentar, 3. Aufl.2018
Scholl Kommentar, Kriminelles Vermögen2018
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz