E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 70 OR vom 2023

Art. 70 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 70

1 Ist eine unteilbare Leistung an mehrere Gläubiger zu entrichten, so hat der Schuldner an alle gemeinsam zu leisten, und jeder Gläubiger kann die Leistung an alle gemeinsam fordern.

2 Ist eine unteilbare Leistung von mehreren Schuldnern zu entrichten, so ist jeder Schuldner zu der ganzen Leistung verpflichtet.

3 Sofern sich aus den Umständen nicht etwas anderes ergibt, kann als­dann der Schuldner, der den Gläubiger befriedigt hat, von den übrigen Schuldnern verhältnismässigen Ersatz verlangen, und es gehen, so­weit ihm ein solcher Anspruch zusteht, die Rechte des befriedigten Gläubi­gers auf ihn über.

3. Bestimmung nach der Gattung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 70 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF190033Ausweisung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dietikon vom 29. Mai 2019 (ER190027)Berufung; Gesuch; Recht; Kündigung; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Beklagten; Entscheid; Verfahren; Berufungsbeklagten; Ausweisung; Gesuchsgegner; Formular; Vorinstanz; Gesuchsteller; Amtlich; Partei; Mieter; Bundesgericht; Genehmigt; Urteil; Genehmigte; Genehmigten; Formvorschriften; Beschwerde; Parteien; Digungsdatum; Vermieter; Bestandteil
ZHPD140006Forderung aus Mietverhältnis Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 10. April 2014 (MG140002)Beschwerde; Beschwerdeführer; Klage; Forderung; Beschwerdeführerin; Vermieter; Klagebewilligung; Beschwerdegegnerin; Streitgenossen; Vorinstanz; Notwendige; Beschwerdeführern; Streitgenossenschaft; Entscheid; Recht; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Teilgenommen; Gericht; Partei; Auflage; Bezirks; Meilen; Mietgericht; Bundesgericht; Verfügung; Schlichtungsverhandlung; Gemeinsame; Parteien; Leistung
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2015 50B. Sachenrecht50 Art. 741 ZGBDient die Vorrichtung zur Ausübung einer Dienstbarkeit sowohl demDienstbarkeitsberechtigten als auch dem Dienstbarkeitsbelasteten, ist derDienstbarkeitsberechtigte zur Vornahme der gesamten Unterhalts- undErneuerungsarbeiten zu verpflichten unter gleichzeitiger Einräumung... Erneuerung; Halts; Unterhalt; Strasse; Unterhalts; Leistung; Belasteten; Aufl; Erneuerungsarbeiten; Klagt; Dienstbarkeitsberechtigte; Schuldner; Vornahme; Grundstück; Liver; Kommentar; Pflicht; Basel; Beklagten; Obergericht; Verpflichten; Petitpierre; Rechtskraft; Vorgenommen; Vorzunehmen; Zivilrecht; Unter-; Parteien; Parzelle; Sinne
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 1 (4A_380/2022)
Regeste
aArt. 700 Abs. 4 OR; aArt. 6b Covid-19-Verordnung 2; Durchführung der Generalversammlung auf schriftlichem Weg; individuelles Antragsrecht der Aktionäre. Ordnete der Verwaltungsrat in Anwendung der Covid-19-Verordnungen an, dass die Aktionäre ihre Rechte anlässlich der Generalversammlung ausschliesslich auf schriftlichem Weg ausüben können, war ihnen zu ermöglichen, im Rahmen der Verhandlungsgegenstände vorgängig Anträge zu stellen (E. 3-5 und 7).
Generalversammlung; Antrag; Recht; Aktionäre; Verwaltungsrat; Beschwerde; Schriftlich; Anträge; Verordnung; Antrags; Beschwerdeführerin; Antragsrecht; -Verordnung; Beschluss; Schriftliche; Aktionärin; Schriftlichem; Stimmrecht; Verwaltungsrats; Nichtigkeit; Traktandum; Aktien; Verschiebung; Statuten; Gesellschaft; AArt; Generalversammlungen; Aktionärs; Bundesrat
148 III 69 (4A_496/2021)
Regeste
Art. 731b Abs. 1 OR ; Art. 699 Abs. 2 OR ; Art. 710 Abs. 1 OR ; nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats. Das Amt des Verwaltungsrats endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Schluss des betreffenden Geschäftsjahres, wenn keine Generalversammlung nach Art. 699 Abs. 2 OR durchgeführt oder die Wahl des Verwaltungsrates nicht traktandiert wurde. Eine stillschweigende Verlängerung greift nicht Platz (E. 3).
Verwaltungsrat; Generalversammlung; Beschwerde; Verwaltungsrates; Verwaltungsrats; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Mitglied; Organ; Urteil; Gesellschaft; Beschwerdegegnerin; Verwaltungsratsmandat; Durchgeführt; Geschäftsjahr; Geschäftsjahre; Stillschweigend; Verwaltungsräte; Revision; Ordentliche; Verlängerung; Organisationsmangel; Ordentlichen; Revisionsstelle; Mandat; Geschäftsjahres; Verwaltungsratsmandats; Traktandiert; Kommentar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3737/2017VerrechnungssteuerDividende; Dividenden; Verrechnung; Fälligkeit; Verrechnungssteuer; Beschwerde; Gesellschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Fällig; Recht; Gesellschafter; Zivilrechtlich; Steuer; Beschluss; Bundes; Rückerstattung; Geschäftsführung; Generalversammlung; Urteil; Frist; Dividendenfälligkeit; Gesellschafterversammlung; Steuerbar; Leistung; Nichtig; Steuerbare; Zivilrechtliche; Wäre; Vorinstanz
B-3119/2015Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Opting; Saint-Gobain; Klausel; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Opting-out-Klausel; Angebot; Burkard; Angebots; Statuten; Angebotspflicht; Familie; Vorinstanz; Aktien; Recht; Publikum; Verfügung; Verfahren; Aktionär; Vinkulierung; Aussage; Erwerb; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Publikumsaktionäre

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2020.7Réalisation anticipée de valeurs cotées en bourse (art. 266 al. 5 CPP). Recourant; Recourante; Cours; été; Titre; Décision; Recours; Séquestre; Valeur; Consid; Document; Séquestré; Compte; être; Action; il; un; Pénal; Fédéral; Fourni; Titres; Autorité; Actions; Fonds; Droit; Valeurs
BP.2017.69Réalisation d'objets séquestrés (art. 266 al. 5 CPP). Pénal; Valeur; Cours; Consid; Recours; Courant; Séquestré; Valeurs; Fédéral; Recourant; Décision; être; un; Entre; été; Compte; Intérêt; Mesure; Condition; Même; Pénale; Titre; Actif; Respect; Citée; Séquestre
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz