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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 70 CCS de 2022

Art. 70 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 70

Langues

1 Les langues officielles de la Confédération sont l’allemand, le français et l’italien. Le romanche est aussi langue officielle pour les rapports que la Confédération entretient avec les personnes de langue romanche.

2 Les cantons déterminent leurs langues officielles. Afin de préserver l’harmonie entre les communautés linguistiques, ils veillent à la répartition territoriale traditionnelle des langues et prennent en considération les minorités linguistiques autochtones.

3 La Confédération et les cantons encouragent la compréhension et les échanges entre les communautés linguistiques.

4 La Confédération soutient les cantons plurilingues dans l’exécution de leurs tâches particulières.

5 La Confédération soutient les mesures prises par les cantons des Grisons et du Tessin pour sauvegarder et promouvoir le romanche et l’italien.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 70 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT120172Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Beschwerde; Busse; öffnung; Rechtsöffnung; Rechtsmittel; Partei; Entscheid; Ufficio; Definitive; Verfahren; Rechtskraft; Betreibung; Zahlung; Vorinstanz; Urteil; Frist; Leuenberger; Verfügung; Esazione; Prozessvoraussetzungen; Mahngebühr; Parteientschädigung; Bezahlt; Beschwerdeverfahren; Auferlegt
GRSK2-13-24VerfahrensspracheBeschwerde; Sprache; Verfahren; Verfahrens; Führer; Bünden; Anwaltschaft; Recht; Staatsanwaltschaft; Graubünden; Sprache; Beschwerdeführer; Fahrenssprache; Verfahrenssprache; Kanton; Verfügung; Bezirk; Kantons; Schrift; Befehl; Deutsch; Entscheid; Amtssprache; Partei; Kantonsgericht; Rechtsschriften; Vorliegende

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/111Entscheid Umtausch Führerausweis. Art. 10bis Abs. 1 VRP (sGS 951.1), Art. 15a Abs. 2bis SVG (SR 741.01), Art. 27a-g, Art. 42 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3bis lit. a, Art. 44 Abs. 1, Art. 44a Abs. 1 und 2 VZV (SR 741.51). Richtlinie 91/439/EWG und 2006/126/EG. Ein portugiesischer Staatsangehöriger tauschte nach der Einreise in die Schweiz seinen kurz davor in Portugal erworbenen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis auf Probe um. Da er seinen Weiterbildungsverpflichtungen nicht nachkam, wurde ihm der Umtausch in einen unbefristeten Führerausweis verweigert. Der Rekursentscheid, welcher dies als rechtmässig erachtet hatte, wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt (Verwaltungsgericht, B 2015/111). Entscheid vom 28. Juni 2016 Führerausweis; Beschwerde; Führerausweise; Beschwerdeführer; Führerausweises; Frist; Probe; Recht; Befristet; Befristete; Schweiz; Schweizerischen; Entscheid; Ausgestellt; Befristeten; Ausländische; Unbefristete; Vorinstanz; Unbefristeten; Probezeit; Verwaltung; Mitgliedstaat; Inhaber; Gültig; Umtausch; Beschwerdegegner; Führerschein; Richtlinie; Ausländischen
SGIV-2015/21Entscheid Art. 10bis Abs. 1 VRP (sGS 951.1), Art. 15a Abs. 2bis SVG (SR 741.01), Art. Führerausweis; Führerausweise; Frist; Probe; Führerausweises; Rekurrent; Befristet; Schweiz; Befristete; Recht; Befristeten; Probezeit; Schweizerischen; Ausländische; Vorinstanz; Unbefristete; Umtausch; Unbefristeten; Strassenverkehr; Zustellung; Rekurrenten; Gesuch; Weiterbildung; Gültig; Ausländischen; Inhaber; Rekurs; Entscheid; Ausgestellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 361 (1C_267/2016)Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 19 i.V.m. Art. 62 Abs. 2, Art. 61a und Art. 62 Abs. 4 BV; Art. 15 Abs. 3 und Art. 21 SpG i.V.m. Art. 70 Abs. 4 und 5 BV; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 KV/GR; Beschwerde wegen Verletzung politischer Rechte. Beurteilung der Frage, ob eine in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte kantonale Volksinitiative wegen offensichtlichen Widerspruchs zu übergeordnetem Recht für ungültig zu erklären ist. Die Ungültigerklärung einer in der Form der allgemeinen Anregung eingereichten Initiative wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht setzt im Kanton Graubünden voraus, dass eine Umsetzung der Initiative ohne offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Recht von vornherein ausgeschlossen erscheint (E. 3). Gemäss dem Begehren der Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule" könnten die Primarschüler aus den italienisch- und rätoromanischsprachigen Regionen einzig in der Fremdsprache Deutsch und die Primarschüler aus den deutschsprachigen Regionen einzig in der Fremdsprache Englisch obligatorisch unterrichtet werden (E. 4). Im Umstand, dass gemäss der Initiative die Schüler aus den italienisch- und rätoromanischsprachigen Regionen in der Primarschule nicht obligatorisch in der Fremdsprache Englisch und die Schüler aus den deutschsprachigen Regionen nicht obligatorisch in einer zweiten Landessprache unterrichtet werden, ist kein offensichtlicher Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot oder das Diskriminierungsverbot zu erblicken (E. 5). Weiter steht die Initiative nicht in einem offensichtlichen Widerspruch zum Anspruch auf einen ausreichenden Grundschulunterricht (E. 6), zum verfassungsrechtlichen Harmonisierungsgebot sowie zu den bundesrechtlichen Zielvorgaben im Bereich des Schulwesens (E. 7 und 8) oder zum Grundsatz der Gleichwertigkeit der Landes- und Amtssprachen im Kanton Graubünden (E. 9). Fremdsprache; Fremdsprachen; Kanton; Schüler; Recht; Fremdspracheninitiative; Graubünden; Obligatorisch; Gültig; Initiative; Primarschule; Regionen; Kantons; Englisch; Widerspruch; Beschwerde; Landes; Vorinstanz; Sprachregion; Fremdsprachenunterricht; Obligatorische; Landessprache; Ungültig; Urteil; KV/GR; Unterrichtet; Obligatorischen; Umsetzung; Italienisch
142 III 521 (4A_386/2015)Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Verfahrenssprache vor Bundesgericht (Art. 42 Abs. 1 und 54 Abs. 1 BGG in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 BV). Auch wenn der angefochtene Schiedsentscheid auf Englisch abgefasst wurde, sind die Beschwerdeschrift und allfällige weitere Eingaben der Parteien in einer Amtssprache des Bundes zu verfassen. In einem solchen Fall führt das Bundesgericht das Instruktionsverfahren und ergeht sein Entscheid praxisgemäss in der Sprache der Beschwerde (E. 1).
Regeste b
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revision eines Schiedsentscheids infolge Verletzung der Ausstandsvorschriften? Kann gegen einen internationalen Schiedsentscheid beim Bundesgericht die Revision beantragt werden, wenn nach Ablauf der Beschwerdefrist Ausstandsgründe gegen einen Einzelschiedsrichter oder ein Mitglied des Schiedsgerichts entdeckt werden? Frage offengelassen (E. 2).
Regeste c
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Ausstand; Grundsätze der Beurteilung von Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit; besondere Situation bei internationalen Anwaltskanzleien. Ein Schiedsrichter muss hinreichende Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bieten (E. 3.1.1). Bedeutung der Richtlinien der International Bar Association zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (E. 3.1.2). Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Garantien im Fall eines Einzelschiedsrichters, der Mitglied einer Anwaltskanzlei ist, die einem internationalen Netzwerk ausländischer Kanzleien angehört, wobei eine dieser Kanzleien die Schwestergesellschaft einer Verfahrenspartei während des hängigen Schiedsverfahrens beraten hatte (E. 3.2 und 3.3).
Parti; Révision; Arbitre; National; Cabinet; Sentence; L'arbitre; Arbitrage; Partie; Fédéral; été; Arbitral; Motif; International; Même; Droit; Consid; Arbitrale; D'une; Demande; Société; Récusation; Elles; être; Procédure; Cours; Comme; Découvert; Arrêt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-465/2020Asyl und WegweisungBeschwerde; Venezuela; Beschwerdeführer; Botschaft; Vorinstanz; Verfügung; Bundes; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Verfahren; Beweismittel; Person; Wegweisung; Akten; Twitter; Venezolanische; Botschafterin; Situation; Über; Human; Partei; Vorbringen; Rights; Kritische; Urteil; Kündigung
F-1327/2020Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführer; Italien; Dublin-III-VO; Mitgliedstaat; Recht; Asylgesuch; Überstellung; Zuständig; Medizinisch; Verfahren; Behandlung; Bundes; Medizinische; SEM-act; Vorinstanz; Verfügung; Beschwerdeführers; Vater; Behörden; Person; Italienische; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerden; Schweiz; Antrag; Prüfen; Zuständigkeit; Gesundheitlichen; Staat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische
BG.2020.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Geschädigte; Tessin; Beschwerdekammer; Kantons; Behörde; Person; Oberstaatsanwaltschaft; Geschädigten; Behörden; Kantone; Verfahren; StA/TI; Bundesstrafgericht; Gesuch; Staatsanwaltschaft; Vorliegen; Gesetzlichen; Abzuweichen; Zuständig; Taten; Bundesstrafgerichts; Vergewaltigung; Schwerste; Triftige; Tribunal; Gewalt; Beschuldigte
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