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Code civil suisse (CC)

Art. 7 CC de 2022

Art. 7 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 7

Les dispositions générales du droit des obligations relatives à la con­clusion, aux effets et à l’extinction des contrats sont aussi appli­cables aux autres matières du droit civil.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 7 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170017BauhandwerkerpfandrechtAusmass; Recht; Ziffer; Schlussausmass; Eintrag; Recht; Eintragung; Werklohn; Partei; Miteigentum; Pfandsumme; Leistung; Beklagten; Werklohnforderung; Position; Schlussrechnung; Miteigentum; Behauptung; Beweis; Positionen; Grundregister; Bestritten; Offene; Pfandsumme:; Ausmasse; Menge; Beton; Gericht; Tatsache
ZHHG150108BauhandwerkerpfandrechtRegie; Ausmass; Eintrag; Eintragung; Beweis; Partei; Recht; Klagten; Beklagten; Klage; Leistung; Arbeit; Erbracht; Tatsache; Werkvertrag; Regierapporte; Parteien; Geleistet; Bauhandwerkerpfandrecht; Beweis; Sfrist; Ausführung; Leistete; Pfand; Grundbuch; Einheitspreis; Leistungen; Erbrachte; Bestreite
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 132§ 3 Abs. 1 EStG; Art. 491f. ZGB. Nacherbeneinsetzung auf den Überrest. Der Nacherbe ist nach herrschender Lehre Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht des Vorerben. Er hat denn auch die Erbschaftssteuern nach Massgabe seines Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser - und nicht zum Vorerben - zu entrichten. Auslegung eines Testaments.Nachlass; Erblasser; Erben; Nacherbe; Verfügung; Testament; Nacherben; Erbschaft; Fallen; Vorerbe; Auslegung; Erblassers; Stamm; Letztwillig; Nacherbeneinsetzung; Elterlichen; Vermögens; Wortlaut; Wille; Erbschaftssteuer; Überrest; Ehefrau; Vorerben; Stammes; Letztwillige; Verbleibenden; Gesamte; Hinweis; Nachlasses
LUV 98 62Wirkung der Verzichtserklärung des gemäss Nachfolgeordnung berufenen Fideikommissars. Frage der Anwendung obligationenrechtlicher und erbrechtlicher Bestimmungen.Verzicht; Fideikommiss; Fideikommissar; Recht; Bedingung; Verzichts; Berufene; Verzichtserklärung; Nachfolge; Person; Gültig; Rechtlich; Familienfideikommiss; Aufgabe; Teil; Regierungsrat; Entscheid; Nachlass; Unmittelbar; Erbrechtliche; Wille; Gestaltungsrecht; Erbschaft; Forderung; Nachfolgeordnung; Anwärter; Verzichtende; Vorinstanz; Abhängig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung
145 III 121 (5A_340/2017)Art. 712l Abs. 2 ZGB; Stockwerkeigentum; Passivlegitimation bei Störungen, die von gemeinschaftlichen Bauteilen ausgehen. Störereigenschaft und Passivlegitimation des Störers (E. 4.1). Umfang der Passivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft (E. 4.3). Verselbständigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft und Abgrenzung zur Gesamtheit der Stockwerkeigentümer als Miteigentümer (E. 4.3.3). Interne und externe Angelegenheiten der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.4). Beschlusskompetenzen und Beschlussfassung der Stockwerkeigentümerversammlung (E. 4.3.5). Anfechtungsklage gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft und Klage gegen die Gesamtheit der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.6). Stockwerkeigentümer; Beschwerde; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Brücke; Gemeinschaft; Beschluss; Urteil; Beschwerdeführer; Verwaltung; Beschwerdegegnerin; Recht; Gemeinschaftlichen; Handlung; Eigentümer; Zustand; Störung; Klagt; Verhalten; Eigentum; Pflicht; Einheit; Passivlegitimation; Stockwerkeigentümerversammlung; Störer; Rechtlich; Grundstück; Klagen; Zustandsstörer; Bezug; Passivlegitimiert
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