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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 7 LCA dal 2022

Art. 7 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 7

Quando il contratto comprenda più cose o più persone e la reticenza si riferisca solamente ad alcune di queste cose o di queste persone, l’assicurazione rimane in vigore per le altre ove risulti dalle circo­stanze che l’assicuratore le avrebbe assicurate anche sole alle mede­sime con­dizioni.

Validità del contratto nonostante la reticenza



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 209 (4A_602/2017)Art. 51 Abs. 2 OR und Art. 72 Abs. 1 VVG; Regress. Der Kausalhaftpflichtige begeht eine unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 72 VVG, wenn er einen Unfall verursacht. Ein Verschulden ist nicht gefordert (Änderung der Rechtsprechung). Die (private Schadens-)Versicherung, welche gemäss Art. 72 Abs. 1 VVG insoweit in die Stellung der Geschädigten subrogiert, als sie eine Entschädigung geleistet hat, fällt nicht in die Kaskadenordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 2). Schaden; Haftpflicht; Versicherung; Praxis; Regress; Beschwerde; Erlaubt; Versicherer; Unerlaubte; Handlung; Unfall; Gesetzgeber; Schadens; Geschädigten; Haftpflichtrecht; Bundesgericht; Insoweit; Kritik; Rechtsprechung; Urteil; PERRITAZ; Vertraglich; Beschwerdeführerin; Kausalhaftpflichtige; Schulde; Haftpflichtrecht; Lehre
141 III 539Art. 53 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1 VVG; Ersatzpflicht bei Doppelversicherung. Berechnung der Ersatzpflicht bei Doppelversicherung; Grundsätze (E. 5). Versicherung; Police; Versicherungssumme; H-Police; Vorinstanz; Versicherer; Schaden; Leistung; Ersatz; H-Policen; B-Police; Selbstbehalt; Doppelversicherung; Ersatzpflicht; Vermögensversicherung; Klagten; Versicherungssummen; Verhältnis; Beklagten; Gasturbine; Ansicht; Lloyd's; Recht; Klage; Urteil; Lehre; Vermögensversicherungen; Sachversicherung; Underwriters; Interesse
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