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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Art. 7 VVG vom 2020

Art. 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 7 Folgen der verletzten Anzeigepflicht / b. Beim Kollektivversicherungsvertrage

b. Beim Kollektivversicherungsvertrage

Umfasst der Vertrag mehrere Gegenstände oder Personen und ist die Anzeigepflicht nur bezüglich eines Teiles dieser Gegenstände oder Personen verletzt, so bleibt die Versicherung für den übrigen Teil wirksam, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Versicherer diesen Teil allein zu den nämlichen Bedingungen versichert hätte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 209 (4A_602/2017)Art. 51 Abs. 2 OR und Art. 72 Abs. 1 VVG; Regress. Der Kausalhaftpflichtige begeht eine unerlaubte Handlung im Sinne von Art. 72 VVG, wenn er einen Unfall verursacht. Ein Verschulden ist nicht gefordert (Änderung der Rechtsprechung). Die (private Schadens-)Versicherung, welche gemäss Art. 72 Abs. 1 VVG insoweit in die Stellung der Geschädigten subrogiert, als sie eine Entschädigung geleistet hat, fällt nicht in die Kaskadenordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 2). Schaden; Haftpflicht; Versicherung; Praxis; Regress; Beschwerde; Erlaubt; Versicherer; Unerlaubte; Handlung; Unfall; Gesetzgeber; Schadens; Geschädigten; Haftpflichtrecht; Bundesgericht; Insoweit; Kritik; Rechtsprechung; Urteil; PERRITAZ; Vertraglich; Beschwerdeführerin; Kausalhaftpflichtige; Schulde; Haftpflichtrecht; Lehre
141 III 539Art. 53 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1 VVG; Ersatzpflicht bei Doppelversicherung. Berechnung der Ersatzpflicht bei Doppelversicherung; Grundsätze (E. 5). Versicherung; Police; Versicherungssumme; H-Police; Vorinstanz; Versicherer; Schaden; Leistung; Ersatz; H-Policen; B-Police; Selbstbehalt; Doppelversicherung; Ersatzpflicht; Vermögensversicherung; Klagten; Versicherungssummen; Verhältnis; Beklagten; Gasturbine; Ansicht; Lloyd's; Recht; Klage; Urteil; Lehre; Vermögensversicherungen; Sachversicherung; Underwriters; Interesse
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