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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 7 CCP de 2023

Art. 7 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 7

Caractère impératif de la poursuite

1 Les autorités pénales sont tenues, dans les limites de leurs compétences, d’ouvrir et de conduire une procédure lorsqu’elles ont connaissance d’infractions ou d’indices permettant de présumer l’existence d’infractions.

2 Les cantons peuvent prévoir:

a.
d’exclure ou de limiter la responsabilité pénale des membres de leurs autorités législatives et judiciaires ainsi que de leur gouvernement pour des propos tenus devant le Parlement cantonal;
b.
de subordonner à l’autorisation d’une autorité non judiciaire l’ouverture d’une poursuite pénale contre des membres de leurs autorités exécutives ou judiciaires, pour des crimes ou des délits commis dans l’exercice de leurs fonctions.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 7 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220026NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Winterthur; Aussage; Stadtrichteramt; Verfahren; Beschwerdegegners; Aussagen; Beweis; Lichkeit; Behörde; Gericht; Verfügung; Tochter; Waschküche; Nichtanhandnahme; Vorfall; Beweise; Tatbestand; Akten; Schlossen; Entscheid; Rechtlich; Verfahren; Person; Vernehmen; Entschädigung; Vorinstanz; Werden
ZHUE210269NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Stadt; Belästigung; Verfahren; Sexuell; Stadtrichteramt; Beschwerdegegner; Worte; Übertretung; Gericht; Sexuellen; Recht; Behörde; Beschwerdeverfahren; Verbale; Tatbestand; Rechtsmittel; Bundesgericht; Obergericht; Grobe; Nichtanhandnahme; Zürich; Verfahren; Sicherheitsleistung; Lichkeit; Kontakt; Entscheid; Werden; Einstellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.107 (AG.2021.250)Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig)Berufung; Berufungskläger; Strafbefehl; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Welche; Werden; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Stellt; Staatsanwaltschaft; Polizei; Person; Entscheid; Gemäss; Urteil; Verfahrens; Vorliegend; Halten; Berufungsklägers; Vorliegende; Schuldig; Vorliegenden; Anklage; Appellationsgericht; überholen; Gesetz; Schwer; Rechtsüberholen
BSBES.2020.156 (AG.2021.112)NichtanhandnahmeBeschwerde; Nichtanhandnahme; Beschwerdeführerin; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Verfahren; Beschuldigten; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Verfahrens; Patienten; Geltend; Aufgrund; Aufnahme; Vorliegend; Tatbestand; Geltend; Werden; Erfüllt; Kosten; Nachbesserung; Betrugs; Relevant; Leistung; Seien; Schweiz; August; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 463 (1C_33/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6).
Beschwerde; Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Akteneinsicht; Verfahren; Interessen; Urteil; Medien; Hinweis; Recht; Hinweise; Verfahrens; Öffentlichkeit; Private; Untersuchungsamt; öffentlich; Verfahrens; Beschwerdegegner; Hinweisen; Person; Entgegenstehen; Akten; Kanton; Justiz; Privaten; Gallen; Behörden
147 I 494 (1F_29/2020)
Regeste
Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
SK.2021.52Schuldig; Beschuldigte; Privat; Wohnung; Privatklägerin; Bundes; Recht; Bundesanwaltschaft; Beschuldigten; Einvernahme; Urteil; Verfahren; Aussage; Aussagen; Wohnungstür; Besuch; Besuchs; Vorfall; öffnen; Hinzufügen; Filter; Besuchsrecht; Bundesstrafgericht; Kammer; Schlüssel; Berufung; Hauptverhandlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wolfgang Wohlers Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung2014
Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich2010
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