Code de procédure pénale (CCP)
Art. 7 CCP de 2023
Art. 7
Caractère impératif de la poursuite
1 Les autorités pénales sont tenues, dans les limites de leurs compétences, d’ouvrir et de conduire une procédure lorsqu’elles ont connaissance d’infractions ou d’indices permettant de présumer l’existence d’infractions.
2 Les cantons peuvent prévoir:
- a.
- d’exclure ou de limiter la responsabilité pénale des membres de leurs autorités législatives et judiciaires ainsi que de leur gouvernement pour des propos tenus devant le Parlement cantonal;
- b.
- de subordonner à l’autorisation d’une autorité non judiciaire l’ouverture d’une poursuite pénale contre des membres de leurs autorités exécutives ou judiciaires, pour des crimes ou des délits commis dans l’exercice de leurs fonctions.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 7 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE220026 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Winterthur; Aussage; Stadtrichteramt; Verfahren; Beschwerdegegners; Aussagen; Beweis; Lichkeit; Behörde; Gericht; Verfügung; Tochter; Waschküche; Nichtanhandnahme; Vorfall; Beweise; Tatbestand; Akten; Schlossen; Entscheid; Rechtlich; Verfahren; Person; Vernehmen; Entschädigung; Vorinstanz; Werden |
ZH | UE210269 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Stadt; Belästigung; Verfahren; Sexuell; Stadtrichteramt; Beschwerdegegner; Worte; Übertretung; Gericht; Sexuellen; Recht; Behörde; Beschwerdeverfahren; Verbale; Tatbestand; Rechtsmittel; Bundesgericht; Obergericht; Grobe; Nichtanhandnahme; Zürich; Verfahren; Sicherheitsleistung; Lichkeit; Kontakt; Entscheid; Werden; Einstellung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.107 (AG.2021.250) | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Beschwerde am BGer hängig) | Berufung; Berufungskläger; Strafbefehl; Unterschrift; Verfahren; Staatsanwalt; Welche; Werden; Staatsanwalts; Verkehrsregel; Stellt; Staatsanwaltschaft; Polizei; Person; Entscheid; Gemäss; Urteil; Verfahrens; Vorliegend; Halten; Berufungsklägers; Vorliegende; Schuldig; Vorliegenden; Anklage; Appellationsgericht; überholen; Gesetz; Schwer; Rechtsüberholen |
BS | BES.2020.156 (AG.2021.112) | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Nichtanhandnahme; Beschwerdeführerin; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Verfahren; Beschuldigten; Beschwerdegegnerin; Rechtlich; Verfahrens; Patienten; Geltend; Aufgrund; Aufnahme; Vorliegend; Tatbestand; Geltend; Werden; Erfüllt; Kosten; Nachbesserung; Betrugs; Relevant; Leistung; Seien; Schweiz; August; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafverfahren |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 463 (1C_33/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6). | Beschwerde; Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Akteneinsicht; Verfahren; Interessen; Urteil; Medien; Hinweis; Recht; Hinweise; Verfahrens; Öffentlichkeit; Private; Untersuchungsamt; öffentlich; Verfahrens; Beschwerdegegner; Hinweisen; Person; Entgegenstehen; Akten; Kanton; Justiz; Privaten; Gallen; Behörden |
147 I 494 (1F_29/2020) | Regeste Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3). | Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2020.14A | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht |
SK.2021.52 | | Schuldig; Beschuldigte; Privat; Wohnung; Privatklägerin; Bundes; Recht; Bundesanwaltschaft; Beschuldigten; Einvernahme; Urteil; Verfahren; Aussage; Aussagen; Wohnungstür; Besuch; Besuchs; Vorfall; öffnen; Hinzufügen; Filter; Besuchsrecht; Bundesstrafgericht; Kammer; Schlüssel; Berufung; Hauptverhandlung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Wolfgang Wohlers | Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |
Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich | 2010 |