1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel 4, 5 oder 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
2 Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
3 Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4 Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK12, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
5 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.
12 SR 0.101
Begehungsort >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE180337 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Schweiz; Urkunde; Eidesstattliche; Beschwerdegegnerin; Versicherung; Beschwerdeführerin; Recht; Verfahren; Notar; Schriftstück; Schweizer; Urkunden; Eidesstattlichen; Staat; Recht; Erhöhte; Wahrheit; Arrest; Staatsanwaltschaft; Beweis; Tatsache; Gericht; Rechtlich; Glaubwürdigkeit; Person; Ausland; Falschbeurkundung; Täter |
ZH | SB110200 | Drohung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Staat; Daten; Anklage; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; E-Mail; Verfahren; Verteidigung; Beweis; Schweiz; Ziffer; Recht; Risch; Ndlung; Gericht; Vorinstanz; Privatkläger; Urteil; Untersuchung; Erfolg; Verfahren; Antrag |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 479 (6B_379/2020) | Regeste Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2). | Bestechung; Beschwerde; Vertrag; Recht; Zahlung; Beschwerdeführer; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Möge; Bestechungszahlungen; Vermögens; Wäre; Gesellschaften; Korruption; Deliktisch; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Deliktische; Urteil; Bohrschiff; Schloss; Vermögenswerte |
146 IV 59 (6B_389/2019) | Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). | Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Anklage; Erstinstanzliche; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Beschwerde; Erstinstanzliches; Verfahren; Bezirksgericht; Verurteilte; Mehrfachen; Verjährungsrecht; Schuldig; Entscheid; Hauptverhandlung; Gesuch; Taten; Münchwilen; Vermögens; Beschwerdeführerin; Anklagepunkte; Neubeurteilung; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CN.2021.13 | Berufung; Verfahren; Kammer; Entscheid; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; BStGer; Entscheide; Urteil; Beschuldigte; Anklage; Vertrete; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertreten; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Beschuldigten; Berufungserklärung; Konto; Berufungsanmeldung; Guthaben; Herrn; Urteils | |
CN.2021.14 | Berufung; Bundes; Verfahren; Schuldig; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertrete; Vertreten; Berufungserklärung; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschwerde; Beschuldigten; Urteils; Herrn; Ersatz |