E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sui servizi finanziari (LSerFi)

Art. 7 LSerFi dal 2020

Art. 7 Legge sui servizi finanziari (LSerFi) drucken

Art. 7

1 I fornitori di servizi finanziari osservano gli obblighi risultanti dal diritto in materia di vigilanza sanciti nel presente titolo quando forniscono tali servizi.

2 Sono fatte salve le disposizioni previste da leggi speciali.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz