Art. 7FinSA from 2020
Art. 7
1 Financial service providers must comply with the supervisory duties set out under this title when providing financial services.
2 The specific provisions of other pieces of legislation are reserved.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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