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Code civil suisse (CC)

Art. 698 CC de 2021

Art. 698 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 698 B. Restriction de la propriété foncière / III. Rapport de voisinage / 9. Entretien d’ouvrages

9. Entretien d’ouvrages

Les ouvrages nécessaires à l’exercice des droits de voisinage sont à la charge des propriétaires en raison de l’intérêt de chacun d’eux.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 698 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140046Dienstbarkeit und PersönlichkeitsverletzungBerufung; Recht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Berufungskläger; Recht; Grundstück; Toranlage; Einfriedung; übung; Interesse; Berufungsklägers; Ahren; Ausübung; Vorinstanz; Rechtlich; Wegrecht; Lastet; Liegenschaft; Berechtigte; Rechtliche; Parteien; Massnahme; Strasse; Berechtigte; Interessen; Entscheid
LU1C 11 51Art. 741 Abs. 2 ZGB. Aufteilung der Unterhaltskosten für eine Unterstation, die der Feinverteilung des Warmwassers dient, auf die Dienstbarkeitsparteien.Zimmer; Warmwasser; Verteilschlüssel; Zimmerzahl; Klägerinnen; Grundstück; Vorinstanz; Wohnung; Aufteilung; Unterhaltskosten; Unterstation; Heizwärme; Häuser; Wohnungen; Verteilung; Beschwerde; Warmwassers; Feinverteilung; Vorinstanzliche; Zimmerzahlen; Dient; Personen; Verfüge; Bezogene; Miteigentümer; Grundstücke; Zentrale; Flächen; Beklagten
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