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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 696SCC from 2023

Art. 696 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 696

1 Rights of way established directly by law exist without need for registration.

2 However, if permanent they are noted in the land register.


8. Enclosure >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 696 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150052Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Berufung; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Recht; Recht; Zufahrt; Massnahme; Vorsorgliche; Vorinstanz; Anspruch; Parzelle; Grundstücks; Entscheid; Notweg; Partei; Kat-Nr; Einfahrt; Tankstelle; Parteien; Strasse; Auflage; Massnahmen; Berufungsklägerin; Urteil; Berufungsverfahren; Wäre
GRPZ-03-126allgemeines AmtsverbotBeschwerde; Führer; Stück; Gegner; Beschwerdeführer; Parzelle; Grundstück; Gesuch; Besitz; Verbot; Amtsverbot; Kreis; Rechtigt; Recht; Berechtigte; Schwerdegegner; Denten; Beschwerdegegner; Kreispräsident; Unberechtigte; Fahrt; Handlung; Handlungen; Besitze; Zufahrt; Kantons; Gesuchsgegner
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