SchKG ()
Art. 69
1 Suenter che l’uffizi da scussiun ha retschavì la dumonda da scussiun, relascha el l’avis da pajament.
2 L’avis da pajament cuntegna:
- 1.
- las indicaziuns da la dumonda da scussiun;
- 2.
- il cumond da pajar al creditur entaifer 20 dis il credit ed ils custs da scussiun u, sche la scussiun pretenda ina garanzia, da furnir quella;
- 3.
- la communicaziun che, sch’il debitur vul contestar la pretensiun u ina part da quella ubain il dretg da far valair quella sin via da la scussiun, sto el declerar quai (far opposiziun) entaifer 10 dis suenter la consegna da l’avis da pajament tar l’uffizi da scussiun;
- 4.
- la smanatscha che, sch’il debitur n’ademplescha betg l’avis da pajament e na fa betg opposiziun, vegn cuntinuada la scussiun.
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Art. 69 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220217 | Konkurseröffnung | Beschwerde; Schuld; Konkurs; Schuldner; Gläubiger; Schuldnerin; SchKG; Forderung; Entscheid; Betreibung; Konkurseröffnung; Beschwerdeschrift; Urteil; Zahlungsbefehl; Erstinstanzliche; Aufschiebende; Werden; Beschwerdeverfahren; Akten; Folgend:; Bundesgericht; Handel; Bigerin; Gericht; Erstinstanzlichen; Vollstreckbarkeit; Rechtsvorschlag; Kantons; Einleitungsverfahren; Oberrichter |
ZH | PS230001 | Betreibung Nr. ... | Beschwerde; Betreibung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Zahlungsbefehl; Betreibungsamt; Vorinstanz; Recht; SchKG; Forderung; Eingabe; Verfahren; Schaden; Schuldbetreibung; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Nichtig; Schadenersatzverfügung; Schuldbetreibungs; Entscheid; Partei; Begründung; MwH; Anspruchs; Aufzuheben; Beschwerdeschrift; Konkurssachen; Bestimmungen; Kanton; Beschwerdeverfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2005 5 | 5 1. Art. 50 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/81 Abs. 1 und 3 SchKG.Eine in Deutschland aufgenommene und zwangsvollstreckbare öffentlicheUrkunde ist gleich einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid in derSchweiz als definitiver Rechtsöffnungstitel für die danach ausgewieseneForderung im Betreibungsverfahren... | Recht; öffnung; Rechtsöffnung; Streckung; SchKG; Streckbar; Urkunde; LugÜ; Vollstreckbar; Forderung; Definitiv; Streckbare; Definitive; Vollstreckbare; Vollstreckung; Betreibung; Deutschland; Zwangsvollstreckung; Vollstreckung; '; IVm; Grundschuld; Jährlich; öffnungsbegehren; Rechtsöffnungsbegehren; Vollstrecken; Provisorische; Notar; Zwangsvollstreckbar; Beklagten |
AG | AGVE 2003 11 | 11 Art. 31 Abs. 1/32 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 1/39 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/82und Art. 271 Abs. 1 SchKG.Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung, Massnahme ohne Anhörungdes Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung eines gestützt aufdas LugÜ zu vollstreckenden Urteils auf Geldzahlung.Gemäss... | SchKG; Ckung; Streckung; Arrest; LugÜ; Urteil; Treibung; Streckbar; Vollstreckung; IVm; Rechtsöffnung; Vollstreckung; Rechtsöffnungs; Cherung; Sicherung; Entscheid; Entscheid; Zwangsvollstreckung; Streckbarerklärung; Betreibung; Verfahren; Schuldner; Urteils; Vollstreckbarerklärung; Forderung; Restbefehl; Arrestbefehl; Massnahme; Kräftig |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 68 (4A_414/2014) | Art. 88 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO; Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse. Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die negative Feststellungsklage des betriebenen Schuldners, der Rechtsvorschlag erhoben hat, zuzulassen ist (E. 2). | Betreibung; Feststellung; Recht; SchKG; Feststellungsklage; Forderung; Betriebene; Schuld; Beschwerde; Interesse; Gläubiger; Betriebenen; Negative; Schuldner; Urteil; Betreibungsregister; Klage; Rechtsvorschlag; Angeblich; Betreibungen; Rechtsprechung; Schutzwürdige; Angebliche; Beschwerdegegner; Kredit; Schutzwürdiges; Bundesgericht; Negativen; Klagte |
126 III 204 | Rechtsvorschlag wegen mangelnden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG); provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG). Falls die Betreibungsforderung nicht (mehr) bestritten ist, kann der Betreibungsgläubiger - nach Ablauf der Zahlungsfrist - das Fortsetzungsbegehren einreichen und die provisorische Pfändung verlangen, sobald der Richter im summarischen Verfahren (Art. 265a Abs. 1 bis 3 SchKG) festgestellt hat, dass der Betriebene zu neuem Vermögen gekommen sei.
| SchKG; Betreibung; Provisorische; Pfändung; Recht; Betreibungs; Verfahren; Beschwerde; Entscheid; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Provisorischen; Gläubiger; Betreibungsforderung; Rechtsöffnung; Fortsetzung; Liegende; Summarischen; Betriebene; Feststellung; Rechtsvorschlag; Schuldbetreibungs; Betriebenen; Aufsichtsbehörde; Vorliegenden; Bestritten; Klage; Vollstreckung; Fortsetzungsbegehren; Festgestellt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Karl Wüthrich, Peter Schoch | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I | 2010 |
Wüthrich, Schoch | Basler Kommentar, Art. 1-158 SchKG | 2010 |