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Code civil suisse (CC)

Der Art. 682 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 682 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150113GrundbuchsperreBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahrensbeteiligte; Miteigentum; Verfahrensbeteiligten; Grundbuch; Staatsanwaltschaft; Miteigentumsanteil; Miteigentumsanteile; Kantons; Verfügung; Recht; Perre; Grundstücke; Einziehung; Bracht; Gericht; Grundbuchsperre; Erwerb; Beschlagnahme; Genswert; Zwangsmassnahme; Voraussetzungen; Errungenschaft; Ersatzforderung; Unwiderrufliches; Vermögenswerte; Zahlungsversprechen; Grundbuchamt
ZHPS140220Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen vom 18. August 2014 (CB140014)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwertung; Betreibung; Miteigentum; Verfügung; Grundstück; Pfändung; Miteigentumsanteil; Vorinstanz; SchKG; Betreibungsamt; Versteigerung; Forderungen; Vorkaufsrecht; Miteigentumsanteile; Dungen; Pfändungen; Ausführungen; Grundstückes; Gepfändet; Betreibungen; Verfahren; Miteigentümer; Verwertungsbegehren; Angefochten; Rechtskraft; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180002AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Grundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Miteigentum; Entscheid; Aufsicht; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Zuständig; Angefochten; Begehren; Angefochtene; Verfügung; Vorliegenden; Kantons; Obergerichts; Eintragung
SGII/1-2009/4Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem Baurecht; Erwerb; Beschwerde; Recht; Baurechts; Wirtschaftlich; Grundstück; Vorkaufsrecht; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Bewilligung; Verfahren; Ortsgemeinde; Selbständig; Pacht; Dauernde; Selbständige; Eigentümer; Beschwerdegegnerin; Gewerbe; Gebäude; Erwerber; Beschwerdeführer; Vorkaufsrechts; Bäuerliche; Bodenrecht; Erwerbs; Selbstbewirtschafter; Ausübung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 217 (5A_127/2019)
Regeste
Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6).
Vorkaufsrecht; Grundstück; Beschwerde; Baurecht; Zeitpunkt; Gesetzliche; Grundbuch; Baurechts; Beschwerdeführerin; Veräussert; Vorkaufsfall; Landwirtschaftliche; Miteigentum; Miteigentums; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Eintragung; Miteigentümer; Auslegung; Urteil; Baurechtsgrundstück; Gesetzes; Gewerbe; Eigentümer; STEINAUER; Belasteten; Eigentum; Droit; Dauernde
137 III 293 (5A_664/2010)Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Klage; Käufer; Erben; Miteigentumsanteils; Ausgeübt; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1995
Meier-Hayoz Kommentar, 3. A. Bern1975
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