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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 682 ZGB vom 2022

Art. 682 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 682

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1 Miteigentümer haben ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Nichtmit­eigentümer, der einen Anteil erwirbt. Machen mehrere Miteigentümer ihr Vorkaufsrecht geltend, so wird ihnen der Anteil im Verhältnis ih­rer bisherigen Miteigentumsanteile zuge­wie­sen.556

2 Ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Erwerber haben auch der Ei­gen­tümer eines Grundstückes, das mit einem selbständigen und dau­ernden Baurecht belastet ist, an diesem Recht und der Inhaber dieses Rechts am belasteten Grundstück, soweit dieses durch die Ausübung seines Rechtes in Anspruch genommen wird.

3557

555 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, in Kraft seit 1. Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).

556 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

557 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), mit Wirkung seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

5. Vorkaufsrecht an landwirt­schaft­lichen Gewerben und Grundstücken >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 682 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150113GrundbuchsperreBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahrensbeteiligte; Miteigentum; Verfahrensbeteiligten; Grundbuch; Staatsanwaltschaft; Miteigentumsanteil; Miteigentumsanteile; Kantons; Verfügung; Recht; Perre; Grundstücke; Einziehung; Bracht; Gericht; Grundbuchsperre; Erwerb; Beschlagnahme; Genswert; Zwangsmassnahme; Voraussetzungen; Errungenschaft; Ersatzforderung; Unwiderrufliches; Vermögenswerte; Zahlungsversprechen; Grundbuchamt
ZHPS140220Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen vom 18. August 2014 (CB140014)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwertung; Betreibung; Miteigentum; Verfügung; Grundstück; Pfändung; Miteigentumsanteil; Vorinstanz; SchKG; Betreibungsamt; Versteigerung; Forderungen; Vorkaufsrecht; Miteigentumsanteile; Dungen; Pfändungen; Ausführungen; Grundstückes; Gepfändet; Betreibungen; Verfahren; Miteigentümer; Verwertungsbegehren; Angefochten; Rechtskraft; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180002AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Grundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Miteigentum; Entscheid; Aufsicht; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Zuständig; Angefochten; Begehren; Angefochtene; Verfügung; Vorliegenden; Kantons; Obergerichts; Eintragung
SGII/1-2009/4Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem Baurecht; Erwerb; Beschwerde; Recht; Baurechts; Wirtschaftlich; Grundstück; Vorkaufsrecht; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Bewilligung; Verfahren; Ortsgemeinde; Selbständig; Pacht; Dauernde; Selbständige; Eigentümer; Beschwerdegegnerin; Gewerbe; Gebäude; Erwerber; Beschwerdeführer; Vorkaufsrechts; Bäuerliche; Bodenrecht; Erwerbs; Selbstbewirtschafter; Ausübung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 217 (5A_127/2019)
Regeste
Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6).
Vorkaufsrecht; Grundstück; Beschwerde; Baurecht; Zeitpunkt; Gesetzliche; Grundbuch; Baurechts; Beschwerdeführerin; Veräussert; Vorkaufsfall; Landwirtschaftliche; Miteigentum; Miteigentums; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Eintragung; Miteigentümer; Auslegung; Urteil; Baurechtsgrundstück; Gesetzes; Gewerbe; Eigentümer; STEINAUER; Belasteten; Eigentum; Droit; Dauernde
137 III 293 (5A_664/2010)Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Klage; Käufer; Erben; Miteigentumsanteils; Ausgeübt; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1995
Meier-Hayoz Kommentar, 3. A. Bern1975
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