1 Miteigentümer haben ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Nichtmiteigentümer, der einen Anteil erwirbt. Machen mehrere Miteigentümer ihr Vorkaufsrecht geltend, so wird ihnen der Anteil im Verhältnis ihrer bisherigen Miteigentumsanteile zugewiesen.574
2 Ein Vorkaufsrecht gegenüber jedem Erwerber haben auch der Eigentümer eines Grundstückes, das mit einem selbständigen und dauernden Baurecht belastet ist, an diesem Recht und der Inhaber dieses Rechts am belasteten Grundstück, soweit dieses durch die Ausübung seines Rechtes in Anspruch genommen wird.
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573 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, in Kraft seit 1. Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).
574 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).
575 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 über die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachenrecht) und des Obligationenrechts (Grundstückkauf), mit Wirkung seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).
5. Vorkaufsrecht an landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150113 | Grundbuchsperre | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahrensbeteiligte; Miteigentum; Verfahrensbeteiligten; Grundbuch; Staatsanwaltschaft; Miteigentumsanteil; Miteigentumsanteile; Kantons; Verfügung; Recht; Perre; Grundstücke; Einziehung; Bracht; Gericht; Grundbuchsperre; Erwerb; Beschlagnahme; Genswert; Zwangsmassnahme; Voraussetzungen; Errungenschaft; Ersatzforderung; Unwiderrufliches; Vermögenswerte; Zahlungsversprechen; Grundbuchamt |
ZH | PS140220 | Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen vom 18. August 2014 (CB140014) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwertung; Betreibung; Miteigentum; Verfügung; Grundstück; Pfändung; Miteigentumsanteil; Vorinstanz; SchKG; Betreibungsamt; Versteigerung; Forderungen; Vorkaufsrecht; Miteigentumsanteile; Dungen; Pfändungen; Ausführungen; Grundstückes; Gepfändet; Betreibungen; Verfahren; Miteigentümer; Verwertungsbegehren; Angefochten; Rechtskraft; Bundesgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180002 | Aufsichtsbeschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Grundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Miteigentum; Entscheid; Aufsicht; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Zuständig; Angefochten; Begehren; Angefochtene; Verfügung; Vorliegenden; Kantons; Obergerichts; Eintragung |
SG | II/1-2009/4 | Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem | Baurecht; Erwerb; Beschwerde; Recht; Baurechts; Wirtschaftlich; Grundstück; Vorkaufsrecht; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Bewilligung; Verfahren; Ortsgemeinde; Selbständig; Pacht; Dauernde; Selbständige; Eigentümer; Beschwerdegegnerin; Gewerbe; Gebäude; Erwerber; Beschwerdeführer; Vorkaufsrechts; Bäuerliche; Bodenrecht; Erwerbs; Selbstbewirtschafter; Ausübung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 217 (5A_127/2019) | Regeste Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6). | Vorkaufsrecht; Grundstück; Beschwerde; Baurecht; Zeitpunkt; Gesetzliche; Grundbuch; Baurechts; Beschwerdeführerin; Veräussert; Vorkaufsfall; Landwirtschaftliche; Miteigentum; Miteigentums; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Eintragung; Miteigentümer; Auslegung; Urteil; Baurechtsgrundstück; Gesetzes; Gewerbe; Eigentümer; STEINAUER; Belasteten; Eigentum; Droit; Dauernde |
137 III 293 (5A_664/2010) | Art. 682 ZGB; Kaufvertrag über einen Miteigentumsanteil; Ansprüche des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt wurde (E. 2-6). | Grundbuch; Vorkaufsrecht; Verkäufer; Feststellung; Recht; Eintrag; Miteigentumsanteil; Eigentümer; Grundbuchberichtigung; Urteil; Grundbuchberichtigungsklage; Eintragung; Anspruch; Klage; Käufer; Erben; Miteigentumsanteils; Ausgeübt; Grundstück; Eigentum; Ausübung; Vorkaufsberechtigte; Beklagten; Vorkaufsrechts; Eigentums; Vorkaufsberechtigten; Verkäufern; Kaufvertrag |
Autor | Kommentar | Jahr |
A. Meier-Hayoz | Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht | 1995 |
Meier-Hayoz | Kommentar, 3. A. Bern | 1975 |