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Obligationenrecht (OR)

Art. 682 OR vom 2022

Art. 682 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 682

1 Beabsichtigt der Verwaltungsrat, den säumigen Aktionär seiner Rechte aus der Zeichnung verlustig zu erklären oder von ihm die in den Statuten vorgesehene Konventionalstrafe zu fordern, so hat er im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie in der von den Statuten vor­gesehenen Form mindestens dreimal eine Aufforderung zur Einzah­lung zu erlassen, unter Ansetzung einer Nachfrist von mindestens einem Monat, von der letzten Veröffentlichung an gerechnet. Der Aktionär darf seiner Rechte aus der Zeichnung erst verlustig erklärt oder für die Konventionalstrafe belangt werden, wenn er auch innerhalb der Nachfrist die Einzahlung nicht leistet.

2 Bei Namenaktien tritt an die Stelle der Veröffentlichungen eine Zah­lungs­aufforderung und Ansetzung der Nachfrist an die im Aktien­buch ein­ge­tra­genen Aktionäre durch eingeschriebenen Brief. In die­sem Falle läuft die Nachfrist vom Empfang der Zah­lungsaufforderung an.

3 Der säumige Aktionär haftet der Gesellschaft für den Betrag, der durch die Leistungen des neuen Aktionärs nicht gedeckt ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 275Art. 681-682 OR. Verlustigerklärung der Rechte von Aktionären, die den Ausgabebetrag ihrer Aktien nicht rechtzeitig einbezahlen. Der durch die Verwaltung gemäss Art. 681-682 OR seiner Rechte verlustig erklärte Aktionär kann gegen die Gesellschaft auf Herausgabe der Aktien klagen (E. 2b). Die Verlustigerklärung gegenüber dem Aktionär, der die Einzahlung auch innerhalb der Nachfrist des Art. 682 Abs. 1 OR nicht leistet, wird nur wirksam, wenn sie diesem ausdrücklich mitgeteilt worden ist; bis dahin kann der Aktionär seine Aktien gültig liberieren und den Verlust seiner Rechte verhindern (E. 3c).
Action; Droit; été; L'action; L'actionnaire; Société; Ratio; être; Aktien; Actions; Déchéance; Droits; Qu'elle; Décision; Délai; Aktionär; L'administration; N'est; Comme; Contre; Disposition; Peuvent; Aussi; Rechte; BÜRGI; Verlust; L'opinion; Préférence; Insécurité
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