E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 68 ZGB vom 2020

Art. 68 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 68 B. Organisation / I. Vereinsversammlung / 3. Vereinsbeschluss / c. Ausschliessung vom Stimmrecht

c. Ausschliessung vom Stimmrecht

Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrechte ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Vereine anderseits.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 68 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV190003VollstreckungBeschwerde; Gesuch; Stockwerk; Recht; Gesuchsteller; Stockwerkeigentümer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Strasse; Beschluss; Zirkularbeschluss; Mergemeinschaft; Gesuchsgegner; Hecke; -strasse; Vollstreckung; Grundstück; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verfahren; Urteil; Partei; Beschlussfassung; Gesuchstellers; Rechtsanwalt; Tiefgarage; Verwalter; Beschwerdeverfahren; Vollmacht; Miteigentümer
ZHLF170021vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Vorstand; Recht; Berufung; Vorstands; Gesuchsgegners; Entscheid; Vorinstanz; Verein; Generalversammlung; Verfahren; Vereins; Massnahme; Beschlüsse; Sistierung; Gültig; Vorstandssitzung; Organ; Hauptverfahren; Anordnung; Gründung; Mitglied; Verfügung; Vorinstanzlich; Partei; Vorstandsmitglied; Vorinstanzliche; Trust
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.61 (AG.2020.53)StockwerkeigentumStockwerkeigentümer; Zivilgericht; Stockwerkeigentümerin; Beschwerde; Vergleich; Zivilgerichts; Oktober; Verwaltung; Vergleichs; Stockwerkeigentümerversammlung; Entscheid; Versammlung; Beschluss; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Hätte; Drittpersonen; Kosten; Teilnahme; Zivilgerichtsentscheid; Werden; Rechtsanwalt; Genommen; Textstelle; Beschlussfassung; Gewesen; Zivilgerichtliche; Feststellung; Jurist; Beschwerde; Führt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 217 (5A_127/2019)
Regeste
Art. 681 Abs. 2 ZGB ; Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt. Zum massgebenden Zeitpunkt für die Bestimmung, ob ein gleich- oder vorrangiges Vorkaufsrecht besteht, welches das gesetzliche Vorkaufsrecht entfallen lässt (E. 4.1, 5 und 6).
Vorkaufsrecht; Grundstück; Beschwerde; Baurecht; Zeitpunkt; Gesetzliche; Grundbuch; Baurechts; Beschwerdeführerin; Veräussert; Vorkaufsfall; Landwirtschaftliche; Miteigentum; Miteigentums; Kaufvertrag; Beschwerdegegner; Eintragung; Miteigentümer; Auslegung; Urteil; Baurechtsgrundstück; Gesetzes; Gewerbe; Eigentümer; STEINAUER; Belasteten; Eigentum; Droit; Dauernde
144 III 88 (5A_698/2017)Art. 736 Abs. 1 ZGB; sachenrechtliche Typenfixierung im Streit um den Verlust des Interesses an der Grunddienstbarkeit; Erheblichkeit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung. Die Eigentümerin des herrschenden Grundstücks kann sich der Löschung des als Grunddienstbarkeit eingetragenen Parkplatzbenutzungsrechts nicht mit dem Argument widersetzen, dass sie die Parkplätze gegen Entgelt Dritten zur Verfügung stellen will (Prinzip der Typenfixierung; E. 5.2). Daran ändert nichts, dass das herrschende Grundstück mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung belastet ist, wonach auf dem dienenden Grundstück für ein anderswo gelegenes Mehrfamilienhaus eine Anzahl Besucherparkplätze zur Verfügung stehen muss (E. 5.3). Grundstück; Grunddienstbarkeit; Grundstücks; Parkplatz; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Eigentums; Grundbuch; Eigentumsbeschränkung; Beschwerdeführerin; Recht; Urteil; Verfügung; Parkplätze; Mehrfamilienhaus; Herrschende; Eigentümer; Beschränkte; Nutzniessung; Herrschenden; Löschung; Typenfixierung; Streitige; Parkplatzbenutzungsrecht; Berechtigten; Interesse; öffentlich-rechtlichen; Benutzungsrecht; Rechte; Parkplatzes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2536/2018EnteignungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Nürensdorf; Überflug; Liegenschaft; Scheid; Lärm; Beschwerdegegnerin; Recht; Studie; Piste; Vorinstanz; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Verwaltungs; Minderwert; Bundesverwaltungsgericht; Grund; Schaden; Flughafen; Anflug; Korridor; Flugzeug; Ostanflüge; Enteignung; Beweis; Angefochten
A-2566/2019NationalstrassenBeschwerde; Lärm; Bundes; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Massnahmen; Hofmätteli; Verkehr; Urteil; Projekt; Alpnach; Hofmättelistrasse; Verkehrs; Entschädigung; Recht; Liegenschaft; Lärms; ASTRA; Vollanschluss; Rechtlich; Kanton; Plangenehmigung; Lärmschutz; Flankierende; Industrie; Nationalstrasse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heini, Scherrer Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht2002
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz