1 Personen, für deren Versicherung nicht die Suva zuständig ist, werden nach diesem Gesetz gegen Unfall versichert durch:
2 Die Versicherer, die sich an der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung beteiligen wollen, haben sich in ein vom Bundesamt für Gesundheit158 geführtes Register einzutragen. Das Register ist öffentlich.159
153 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dez. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5269; BBl 2003 3789).
154 SR 961.01
155 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. Juni 2021 (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2021 837; 2022 808; BBl 2019 6071).
156 SR 832.12
157 Siehe auch die UeB der Änd. 25.09.2015 am Schluss des Textes.
158 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
159 Siehe auch Art. 2 der V vom 20. Sept. 1982 über die Inkraftsetzung und Einführung des BG über die Unfallversicherung (AS 1982 1724).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2013/43 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2014, UV 2013/43). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; UV-act; Unfall; Tätig; Beschwerdeführers; Versicherung; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Jedoch; Abklärung; Einsprache; Januar; Beschwerdegegnerin; Diesem; Abklärungen; Sachverhalt; Dezember; Mutter; Person; Entscheid; Ansprecher;Unfallversicherung; Aussage; Geführt |
SG | UV 2008/42 | Entscheid Art. 73 Abs. 1 UVG: Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen der Suva und der Ersatzkasse UVG; Bei der Ausführung von Malerarbeiten zur Begleichung von Mietzinsrückständen kann nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Parteien ein Arbeitsverhältnis mit Unterstellung unter das unfallrechtliche Obligatorium eingehen wollten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2009, UV 2008/42). | Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unfall; Arbeitnehmer; Einsprache; Versicherung; Rechtliche; Selbst; Beschwerdegegnerin; Spreche; Gehör; Tätig; Ersatzkasse; Vorliegend; Einspracheentscheid; Verfügung; Versichert; Begründung; Strasse; Arbeitsverhältnis; Annahme; Unfallversicherung; Entscheid; Zwischen; Person; Nehmen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2013/43 | Entscheid Art. 1a Abs. 1 UVG, Art. 1 UVV (und Art. 10 ATSG): Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung für die obligatorische Unfallversicherung. Art. 35 ATSG, Art. 66, 68 und 72f. UVG: Ersatzkasse ist zuständiger Unfallversicherer bei Fehlen eines Versicherungsvertrags und eines Betriebes gemäss Art. 66 UVG (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2014, UV 2013/43). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; UV-act; Unfall; Beschwerdeführers; Versicherung; Arbeitnehmer; Ersatzkasse; Abklärung; Umbau; Einsprache; Abklärungen; Recht; Beschwerdegegnerin; Sachverhalt; Ansprecher; Person; Entscheid; Mutter; Aussage;Unfallversicherung; Anlässlich; Verfügung; Befragung; Einspracheentscheid; Arbeitnehmereigenschaft |
SG | UV 2009/82 | Entscheid Art. 3 Abs. 2 f. UVG, Art. 27 Abs. 1 ATSG, Art. 72 UVV: Frage offen gelassen, ob Informationspflicht über Möglichkeit der (Nach-)Deckungsverlängerung durch Abrede-Versicherung verletzt wurde, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt ist, dass eine Abrede-Versicherung abgeschlossen worden wäre, wäre diese Möglichkeit bekannt gewesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2010, UV 2009/82). | Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführer; Abrede; Unfall; Recht; Abredeversicherung; Informationspflicht; Unfallversicherung; Arbeitgeber; Möglichkeit; Versicherungsschutz; Schweiz; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeberin; Abgeschlossen; Wäre; Südostasien; Schweizer; Deckung; Wohnsitz; Hätte; Betrieb; Deckung; Obligatorisch; Individuelle; Beratung; Unentgeltliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 94 (8C_83/2020) | Regeste Art. 1 Bst. q, Art. 3 Abs. 1 Bst. f, Art. 19 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 19 Abs. 1 UVG ; Art. 15 ff. IVG ; internationale Sachleistungsaushilfe; Erstattung zwischen den Trägern. Im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe ist der schweizerische Unfallversicherer als zuständiger innerstaatlicher Träger erstattungspflichtig für die Kosten, die nach einem in der Schweiz erlittenen Arbeitsunfall durch die im ausländischen Wohnstaat unter dem Titel berufliche Eingliederungsmassnahmen aushilfsweise geleistete Sachhilfe entstanden sind (E. 2-5). | Leistung; Träger; Recht; Sachleistung; Arbeit; Leistungen; Erstattung; Recht; Zuständig; Sachleistungen; Mitgliedstaat; Versicherung; Zuständige; Berufskrankheit; Verbindung; Grund; Anspruch; Schweiz; Verbindungsstelle; Unfallversicherer; Eingliederungsmassnahmen; Unfallversicherung; Verordnung; Sicherheit; Arbeitsunfälle; Berufskrankheiten; Mitgliedstaaten; Arbeitsunfall; Sozialrecht |
146 V 195 (8C_114/2020) | Regeste Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7). | Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2048/2018 | Zuständigkeit SUVA | Betrieb; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Unterstellung; Einsprache; Urteil; Betriebe; Wiedererwägung; BVGer; Einspracheentscheid; Verfügung; Maschinen; Tätigkeitsbereich; Respektive; Unterhalt; Sachverhalt; Verändert; Unrichtig; Einrichtungen; Vorinstanz; Ursprünglich; Unfallversicherung; Prüfung; Einreihungsverfügung; Angefochten; Partei; SUVA-act |
C-682/2015 | Leistungsstreitigkeiten zwischen Versicherungsträgern | Unfall; Beschwerde; Vorakten; BVGer; Arbeit; Schwerden; Beschwerden; Akten; Beschwerdeführerin; Verfügung; Leistung; Gutachten; Medizinisch; Medizinische; Unfälle; Beweis; Bundes; Unfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Behandlung; MEDAS; Versicherer; Schmerzen; Distorsion; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherer; Urteil |