1 Das Zeugnis können verweigern:
2 Das Zeugnisverweigerungsrecht nach Absatz 1 Buchstaben a und f besteht fort, wenn die Ehe aufgelöst wird oder wenn bei einer Familienpflege46 das Pflegeverhältnis nicht mehr besteht.
3 Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt.
4 Das Zeugnisverweigerungsrecht entfällt, wenn:
45 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 15. Dez. 2017 (Kindesschutz), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).
46 Art. 4–11 der V vom 19. Okt. 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (SR 211.222.338).
47 Fassung gemäss Ziff. III des BG vom 30. Sept. 2011, in Kraft seit 1. Juli 2012 (AS 2012 2575; BBl 2010 5651 5677).
48 SR 311.0
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210522 | Schändung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Aussage; Zeugin; Gericht; Aussagen; Urteil; Verteidigung; Geldstrafe; Recht; Amtlich; Prot; Verfahren; Amtliche; Vorinstanz; Zimmer; Unentgeltliche; Staatsanwalt; Probezeit; Nahme; Zeuginnen; Fest; Schlafen; Habe; Entschädigung |
ZH | UE180263 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Nötigung; Recht; Äusserungen; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Akten; Fragliche; SMS-Nachricht; Nichtanhandnahme; Family; Rechtsmittel; Albis; Familie; Family; Fraglichen; Limmattal; Beschwerdeverfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Kontakte; Oberrichter; Nachfolgend:; Handlung; Prozesskaution; Willen; Auferlegt; Opfer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR130007 | Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013 | Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten |
BS | BES.2021.68 (AG.2021.411) | Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung | Beschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Werden; Schweiz; Deutsch; Gemäss; Verfügung; Schweizer; Liegen; Stellt; Schweizerische; Einzelgericht; Französisch; Entscheid; Person; Seiner; Welche; Übersetzung; Basel-Stadt; Vorliegen; Staatsanwaltschaft; Strafsachen; Fahrzeug; Verspätet; Worden; Beschwerdeführers |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 197 (6B_517/2018) | Art. 410 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 StPO; Übersetzung eines Strafbefehls. Die fehlende Übersetzung eines Strafbefehls ist weder Revisions- noch Nichtigkeitsgrund (E. 1). | Befehl; Verfahren; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Urteil; Verfahren; Rückführung; Recht; Tatsache; Revision; Übersetzung; Rechts; Befehle; Geldstrafe; Befehls; Sachen; Verfahrens; Entscheid; Tatsachen; Person; Aufenthalt; Verteidigung; Verfahrens; Nichtigkeit; Fehlende; Rückführungsverfahren |
143 IV 117 (6B_367/2016) | Art. 67 und 68 StPO; Verfahrenssprache, Übersetzung. Die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV gilt nicht absolut. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, mit Behörden in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache zu verkehren (Art. 67 StPO). Um überspitzten Formalismus zu verhindern, muss die Strafbehörde bei einer innert Frist eingereichten Eingabe, die nicht in der Verfahrenssprache verfasst ist, eine zusätzliche Frist für die Übersetzung gewähren, soweit sie sich mit dem Dokument nicht begnügt oder dieses selber übersetzen lässt (E. 2). Die beschuldigte Person hat das Recht auf unentgeltliche Übersetzung aller Akten und Erklärungen, auf deren Verständnis sie für ihre wirksame Verteidigung angewiesen ist, um in den Genuss eines fairen Verfahrens zu kommen (Art. 68 Abs. 2 StPO). Der Umfang der Beihilfen die einer beschuldigten Person, deren Muttersprache nicht der Verfahrenssprache entspricht, zuzugestehen ist, ist nicht abstrakt sondern aufgrund ihrer effektiven Bedürfnisse und den konkreten Umständen des Falles zu würdigen (E. 3). | Pénal; Procédure; Langue; Pénale; Consid; Cours; Recours; Droit; Canton; Français; Recourant; Janvier; été; Recourante; Ordonnance; Chambre; Opposition; Qu'elle; Arrêt; Public; Prévenu; Matière; Délai; Contre; Verfahrens; Avoir; Qu'il; Traduction; Audience; Celle |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.20 | Bundes; Einsprache; Befehl; Verfahren; Rechtsanwältin; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Frist; Kammer; Bundesstrafgerichts; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Schriftlich; Urteil; Entscheid; Vollmacht; Beschwerde; Behörde; Beschuldigte; Person; Filter; Partei; Hinzufügen; öffnen; Staatsanwaltschaft; Zugestellt; Aufl | |
BP.2020.8 | Übersetzungen (Art. 68 StPO). Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwedeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Einvernahme; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Beilage; Einsicht; Person; Bericht; Auskunftspersonen; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Akteneinsicht; Verteidigung; Beschwerdeverfahren; Berichte; Bundesgerichts; Présent; Urteil; Beschluss; Beschuldigte; Fraglichen; Partei; Einvernahmen; Verfügung; Beschwerdekammer |
Autor | Kommentar | Jahr |
Urwyler | Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |
Schmid | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |