E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 68CrimPC from 2020

Art. 68 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 68 Translation and interpretation

1 Where a party to the proceedings does not understand the language of the proceedings or is unable to express him- or herself adequately, the director of proceedings shall appoint an interpreter. In minor or urgent cases, the director of proceedings may, if the person concerned consents, dispense with appointing an interpreter provided the director of proceedings and the clerk of court have an adequate command of the foreign language concerned.

2 Even if he or she has a defence lawyer, the accused shall be notified in a language that he or she understands, either orally or in writing, of at least the essential content of the most important procedural acts. There is no right to have all procedural acts and files translated in full.

3 Files that are not submissions made by parties shall, if required, be translated in writing or orally translated for the record of proceedings.

4 A person of the same sex must be appointed to translate questions to be put to the victim of a sexual offence where the victim so requests and it is possible without causing an unreasonable delay to the proceedings.

5 The provisions on expert witnesses (Art. 73, 105, 182-191) apply mutatis mutandis to translators and interpreters.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 68 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210522Schändung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Aussage; Zeugin; Gericht; Aussagen; Urteil; Verteidigung; Geldstrafe; Recht; Amtlich; Prot; Verfahren; Amtliche; Vorinstanz; Zimmer; Unentgeltliche; Staatsanwalt; Probezeit; Nahme; Zeuginnen; Fest; Schlafen; Habe; Entschädigung
ZHUE180263NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Nötigung; Recht; Äusserungen; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Akten; Fragliche; SMS-Nachricht; Nichtanhandnahme; Family; Rechtsmittel; Albis; Familie; Family; Fraglichen; Limmattal; Beschwerdeverfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Kontakte; Oberrichter; Nachfolgend:; Handlung; Prozesskaution; Willen; Auferlegt; Opfer
Dieser Artikel erzielt 33 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten
BSBES.2021.68 (AG.2021.411)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Werden; Schweiz; Deutsch; Gemäss; Verfügung; Schweizer; Liegen; Stellt; Schweizerische; Einzelgericht; Französisch; Entscheid; Person; Seiner; Welche; Übersetzung; Basel-Stadt; Vorliegen; Staatsanwaltschaft; Strafsachen; Fahrzeug; Verspätet; Worden; Beschwerdeführers
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 197 (6B_517/2018)Art. 410 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 StPO; Übersetzung eines Strafbefehls. Die fehlende Übersetzung eines Strafbefehls ist weder Revisions- noch Nichtigkeitsgrund (E. 1). Befehl; Verfahren; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Urteil; Verfahren; Rückführung; Recht; Tatsache; Revision; Übersetzung; Rechts; Befehle; Geldstrafe; Befehls; Sachen; Verfahrens; Entscheid; Tatsachen; Person; Aufenthalt; Verteidigung; Verfahrens; Nichtigkeit; Fehlende; Rückführungsverfahren
143 IV 117 (6B_367/2016)Art. 67 und 68 StPO; Verfahrenssprache, Übersetzung. Die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV gilt nicht absolut. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, mit Behörden in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache zu verkehren (Art. 67 StPO). Um überspitzten Formalismus zu verhindern, muss die Strafbehörde bei einer innert Frist eingereichten Eingabe, die nicht in der Verfahrenssprache verfasst ist, eine zusätzliche Frist für die Übersetzung gewähren, soweit sie sich mit dem Dokument nicht begnügt oder dieses selber übersetzen lässt (E. 2). Die beschuldigte Person hat das Recht auf unentgeltliche Übersetzung aller Akten und Erklärungen, auf deren Verständnis sie für ihre wirksame Verteidigung angewiesen ist, um in den Genuss eines fairen Verfahrens zu kommen (Art. 68 Abs. 2 StPO). Der Umfang der Beihilfen die einer beschuldigten Person, deren Muttersprache nicht der Verfahrenssprache entspricht, zuzugestehen ist, ist nicht abstrakt sondern aufgrund ihrer effektiven Bedürfnisse und den konkreten Umständen des Falles zu würdigen (E. 3). Pénal; Procédure; Langue; Pénale; Consid; Cours; Recours; Droit; Canton; Français; Recourant; Janvier; été; Recourante; Ordonnance; Chambre; Opposition; Qu'elle; Arrêt; Public; Prévenu; Matière; Délai; Contre; Verfahrens; Avoir; Qu'il; Traduction; Audience; Celle

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.20Bundes; Einsprache; Befehl; Verfahren; Rechtsanwältin; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Frist; Kammer; Bundesstrafgerichts; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Schriftlich; Urteil; Entscheid; Vollmacht; Beschwerde; Behörde; Beschuldigte; Person; Filter; Partei; Hinzufügen; öffnen; Staatsanwaltschaft; Zugestellt; Aufl
BP.2020.8Übersetzungen (Art. 68 StPO). Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwedeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Einvernahme; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Beilage; Einsicht; Person; Bericht; Auskunftspersonen; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Akteneinsicht; Verteidigung; Beschwerdeverfahren; Berichte; Bundesgerichts; Présent; Urteil; Beschluss; Beschuldigte; Fraglichen; Partei; Einvernahmen; Verfügung; Beschwerdekammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
UrwylerBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz