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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 68 LP de 2023

Art. 68 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 68

1 Les frais de la poursuite sont à la charge du débiteur. Le créancier en fait l'avance. L'office peut différer toute opération dont les frais n'ont pas été avancés; mais il doit en aviser le créancier.

2 Le créancier peut prélever les frais sur les premiers versements du débiteur.

131 Anciennement ch. Vbis. Introduit par l'art. 15 ch. 3 disp. fin. et trans. tit. XXIV à XXXIII CO (RO 53 185; FF 1928 I 233, 1932 I 217). Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).


A. Notification des actes de poursuite. Opposition >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 68 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG190229ForderungKläger; Klägerin; Beklagte; Beklagten; Partei; Vertrag; Vereinbarung; Magazin; Kunden; Provision; Parteien; Kündigung; Welche; Magazine; Weiter; Worden; Hypothetisch; Hätte; Entschädigung; Sprechen; Führt; Erzielt; Gleich; Auftrag; Ziffer; Hypothetische; Stellt; Stehen; Verwaltungsrat
ZHRT210203RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Rechtsöffnung; Gesuchstellerin; Forderung; Kosten; Kostenvorschuss; Verfahren; Betreibung; Schweiz; Verfahren; Rechtsöffnungsgesuch; Entscheid; Vorinstanz; Gesuchsgegnerin; Kostenvorschusses; Gemäss; November; Schuld; Beschwerdegegnerin; Partei; Nachfrist; Verfügung; öffnungstitel; Abtretung; Welche; Erweist; Setzen; Nehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2019/24Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 358 (5A_446/2020)
Regeste
Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Provisorische; Betreibungsamt; Verlustschein; Vorinstanz; Schuldners; Rechtsöffnungstitel; Verfügung; Erteilt; Verfahren; Vorliege; Rechtsvorschlag; Urteil; Provisorischen; Beschwerdegegnerin; Vorliegenden; Konkurs
144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Beschwerdeführer; Verlustforderung; Forderungen; Gläubiger; Konkurs; Pfändung; Zwangsvollstreckungsrecht; Schuldbetreibung; Verlustscheines; Schiedsurteil; Gesuch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6353/2013Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfügung; Beitrags; Recht; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Auffangeinrichtung; Urteil; Versicherung; Betreibung; Angefochtene; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Beitragsverfügung; Begründung; Hinweis; Arbeitgeberin; Rechnung; Gebühr; Dispositivziffer; Angefochtenen; Partei; Liegenden; Anschluss; Verwaltungsrat; Rechtsvorschlag
C-1122/2013Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Vorakten; Beschwerdeführer; Angefochten; Beschwerdeführerin; Angefochtene; Auffangeinrichtung; Beitgeber; Höhe; Betreibung; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Urteil; Rechnung; Rechtsvorschlag; Arbeitgeberin; Partei; Beitragsverfügung; Angefochtenen; Faktura; Begründung; Beiträge; Forderung; Anschluss; Inkassokosten; Nichtig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Penon, Wohlgemuth Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich2017
Myriam A. GehriKommentar SchKG2014
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