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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 674 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 674 A. Cuntegn / III. Construcziuns sin il bain immobigliar / 2. Construcziuns che tanschan sin in bain immobigliar vischin

2. Construcziuns che tanschan sin in bain immobigliar vischin

1 Construcziuns ed auters indrizs che tanschan sin in bain immobigliar vischin, restan ina part integrala dal bain immobigliar, sin il qual els èn construids, sch’il proprietari dal bain immobigliar posseda in dretg real sin lur existenza.

2 Il dretg da construir talas parts che tanschan sin in bain immobigliar vischin po vegnir inscrit sco servitut en il register funsil.

3 Sche las parts che tanschan sin in bain immobigliar vischin èn vegnidas construidas senza dretg e sch’il vischin donnegià n’ha betg fatg protesta a temp, schebain ch’el ha gì enconuschientscha da quest fatg, po il derschader attribuir al construider – sch’el è da buna fai e sche las circumstanzas giustifitgeschan quai – u in dretg real sin questas parts u la proprietad dal sulom, e quai cunter ina indemnisaziun adequata.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 674 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210021GrunddienstbarkeitBeklagte; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Terrasse; Kläger; Verfahren; Sistierung; Partei; Rechtliche; Entscheid; Hätte; Parteien; Augenschein; Nutzung; Kosten; Terrassen; Hätten; Dienstbarkeit; Dispositiv; Gericht; Urteil; Baubewilligung; Trittschall; Bringen; Stellt; Rechtlichen
ZHPP160024Eigentum / überragende BautenKlagten; Beklagten; Überbau; Recht; Fassade; Partei; Beschwerde; Klage; Grundstück; Parteien; Eigentum; Eigentümer; Fassaden; Mauer; Entscheid; Farbton; Urteil; Anspruch; Fassaden-Dienstbarkeit; Baute; Fassade; Reiche; Verfahren; Klägern; Gericht; Liegenschaft; Vorinstanz; überragende; Anstrich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 650 (5A_245/2012)Art. 674 und 738 ZGB; Überbaurecht; Inhalt und Umfang. Das Überbaurecht für zwei Wohngeschosse und für das Dach umfasst mangels Regelung im Dienstbarkeitsvertrag auch die Dachgestaltung, aber nicht die Veränderung des Daches zwecks Aufstockung des Hauses oder die Erstellung von Aufbauten, die in keinem funktionellen Zusammenhang mit dem Dach stehen. Fall einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach (E. 3-6). Über; Überbau; Beschwerde; Überbaurecht; Fotovoltaik; Grundstück; Fotovoltaikanlage; Beschwerdeführer; Daches; Zweck; Wohngeschoss; Überbaurechts; überragende; Recht; Obergericht; Grundstücke; überragenden; Bauten; Eigentümer; Beschwerdegegner; Wohngeschosse; Erwerbsgr; Belasteten; Dachgestaltung; Auslegung; Grundbuch; Grundstücks; Grunddienstbarkeit; Vorrichtung
136 III 261 (5A_108/2010)Art. 647d Abs. 2 und Art. 647e Abs. 2 ZGB; bauliche Massnahmen beim Stockwerkeigentum; Vetorecht des nicht zustimmenden Stockwerkeigentümers. Die Vorschriften über bauliche Massnahmen gemäss Art. 647c ff. ZGB betreffen beim Stockwerkeigentum die gemeinschaftlichen Teile und berücksichtigen die unterschiedlichen Interessen der Stockwerkeigentümer mit verschieden hohen Zustimmungserfordernissen (E. 2). Das Vetorecht des nicht zustimmenden Stockwerkeigentümers gegen nützliche und luxuriöse bauliche Massnahmen setzt ein Nutzungs- und Gebrauchsrecht voraus, dessen Ausübung durch die rechtsgültig beschlossenen Änderungen oder Arbeiten im Gesetzessinne beeinträchtigt wird (E. 3). Ein ausschliessliches Nutzungs- und Gebrauchsrecht an gemeinschaftlichen Teilen bedarf der Grundlage im Reglement oder in einem Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft und kann nicht formlos begründet werden (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführer; Baulich; Bauliche; Terrasse; Stockwerkeigentümer; Massnahme; Gebrauch; Vetorecht; Recht; Massnahmen; Sondernutzung; Nutzungs; Stockwerkeigentum; Sondernutzungsrecht; Restaurant; Gemeinschaftliche; Nützlich; Luxuriöse; Nützliche; Begründet; Zustimmung; Beschwerdeführers; Wertquote; Beschluss; Urteil; Obergericht; Sonderrecht; Beschwerdegegnerin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meier-HayozBerner Kommentar1964
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