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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 673 CCS dal 2023

Art. 673 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 673

Nei casi in cui il valore della costruzione superi manifestamente quello del suolo, la parte in buona fede può domandare che la pro­prietà della costruzione e del fondo sia attribuita al proprietario del materiale mediante equa indennità.

2. Opere sporgenti sul fondo altrui >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 673 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK1-13-27vorsorgliche Massnahmen (Zuweisung von Grundeigentum)Beruf; Berufung; Recht; Fungskläger; Berufungskläger; Gesuch; Spruch; Grund; Säss; Recht; Vorsorglich; Massnahme; Maiensäss; Entscheid; Vorinstanz; Gentum; Steller; Material; Gesuchsteller; Vorsorgliche; Hütte; Ensässhütte; Zuweisung; Anspruch; Maiensässhütte; Tümer

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 94 109§ 7 Abs. 1 HStG. Handänderungswert; vom Erwerber herbeigeführte Werterhöhung. Eine Wertvermehrung, die von den späteren Käufern selbst erschaffen und finanziert wurde, darf nicht in die Bemessung der Handänderungssteuer einbezogen werden, da sie aus wirtschaftlichem Blickwinkel nicht Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung ist.Handänderung; Handänderungs; Grundstück; Erwerb; Handänderungssteuer; Wirtschaftlich; Erwerber; Steuer; Grundstücke; Wirtschaftliche; Recht; Kanton; Betracht; Handänderungswert; Baute; Eigentum; Leistung; Rechtsgeschäftliche; Berechnung; Käufer; Erstellten; Verwaltungsgericht; Handänderungswertes; Eigentums; Verhältnisses; Leistungen; Erwerbers; Auffassung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 II 131Forderungsklage eines vom Generalunternehmer nicht voll bezahlten, nicht durch ein gesetzliches Pfandrecht gesicherten Bauunternehmers gegen den Bauherrn. Anspruch aus Vertrag (Art. 363 OR), aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 OR), aus Haftung des Geschäftsherrn (Art. 55 OR) oder aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)? (Erw. 2). Ersatzanspruch des Materialeigentümers gegen den Grundeigentümer (Art. 672 ZGB). Gesetzgeberischer Grund, Voraussetzungen, Natur und Umfang dieses Anspruchs (Erw. 3-9). Material; Grund; Grundeigentümer; Materialeigentümer; Klagte; Vertrag; Klagten; Bereicherung; Systembau; Beklagten; Glaube; Entschädigung; Schaden; Recht; Bauen; Grundstück; Glauben; Materialeigentümers; Ungerechtfertigt; Fremdem; Schadenersatz; Unternehmer; Ungerechtfertigte; Anspruch; Bauende; Vermögens; Materials; MEIER-HAYOZ
81 II 267Bau auf fremdem Boden. Voraussetzungen des Anspruchs auf Wegschaffung des Materials (Art. 671 Abs. 3 ZGB) und des Anspruchs auf Zuweisung des Grundeigentums an den Materialeigentümer (Art. 673 ZGB). Hütte; Gemeinde; Ferden; Vorinstanz; Kanton; Lehner; Beklagten; Willi; Grenze; Recht; Gebiet; Eigentum; Kantons; Bodens; Berufung; Entschädigung; Urteil; Bundesgericht; Wallis; Interesse; Lötschberghütte; Feststellung; Widerklage; Klage; Material; Lötschenpass; Streitig; Baracke; Bauplatz
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