E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 67 ZPO vom 2021

Art. 67 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 67 Prozessfähigkeit

1 Prozessfähig ist, wer handlungsfähig ist.

2 Für eine handlungsunfähige Person handelt ihre gesetzliche Vertretung.

3 Soweit eine handlungsunfähige Person urteilsfähig ist, kann sie:

a.
selbstständig Rechte ausüben, die ihr um ihrer Persönlichkeit willen zustehen;
b.
vorläufig selbst das Nötige vorkehren, wenn Gefahr in Verzug ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 67 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220014Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungskläger; Kinder; Notwendige; Partei; Verfahren; Unentgeltliche; Verfügung; Ttmm; Gericht; Rechtspflege; Notwendigen; Beklagten; Unterhalt; Vertreter; Parteien; Berufungsbeklagte; Geboren; Berufungsverfahren; Verfahren; Entscheid; Higkeit; Unterhalts; Vorinstanz; Besuchs; Verfahrens; Gerichtskosten; Vertretung; Bezahlen; Unterhaltsbeiträge
ZHNG220005Anfechtung Kündigung / Erstreckung MietverhältnisBerufung; Beschwerde; Vorinstanz; Bezirks; Entscheid; Fähig; Vertretung; Klage; Bezirksrat; Urteil; Beurteilung; Rechtsschutzinteresse; Kündigung; Gungen; Partei; Verfügung; Horgen; Klägers; Akten; Verfahren; Vertreten; Aufschiebende; Pensionsvertrag; Folgend:; Gesetzliche; Beschluss; Interesse; Tatsache; Erhob; Erwägungen
Dieser Artikel erzielt 41 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140073Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Handelsregister; Entscheid; Partei; Verfahren; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Obergerichtspräsident; Hauptsache; Anspruch; Gewährung; Friedensrichteramt; Begehren; Beschwerde; Rechtspersönlichkeit; Männedorf; Betreibung; Kantons; Person; Anträge; Rechtsbeistand; Aktiengesellschaft; Vorliegenden; Zuständig; Gericht
BSVD.2018.47 (AG.2018.442)Errichtung einer Beistandschaft und Entzug des Zugriffs auf das Sparkonto bei der Raiffeisenbank Aadorf (BGer 5A_621/2018 vom 11. April 2019)Beschwerde; Entscheid; Beschwerdeführer; Eltern; Vermögen; Verwaltung; Fähig; Vermögens; Gemäss; Gleich; Urteil; Werden; Rechtliche; Beistandschaft; Urteilsfähigkeit; Geführt; Verfahren; Welche; Kosten; Verwaltungsgericht; Vorliegend; Sohnes; Aufgrund; Seiner; Kindesund; Verfügung; Urteilsfähig; Weiter; Behinderung; Eingabe
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 28 (4A_222/2016)Art. 136 f., Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 13 PatG; Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland. Die Eintragung einer Vertreterin im Patentregister begründet weder eine Vertretung der ausländischen Patentinhaberin nach Art. 137 ZPO noch ein Zustellungsdomizil im Sinne von Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; gerichtliche Zustellungen an die eingetragene Vertreterin sind daher unzulässig (E. 2).
Zustellung; Patent; Vertreter; Schweiz; Vertretung; Beschwerde; Zustellungsdomizil; Verwaltungs; Tragene; Verfahren; Beschwerdeführerin; Gericht; Zivil; Patentregister; Gelte; Register; Partei; Zivilprozess; Recht; Verwaltungsbehörden; Ausland; Vertreters; Vertrete; Wohnsitz;Fassung; Verfahren; Schweizer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Roger Morf Kommentar ZPO2015
Martin H. SterchiBerner Kommentar zur ZPO2012
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz