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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 67 StPO vom 2020

Art. 67 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 67 Verfahrenssprache

1 Bund und Kantone bestimmen die Verfahrenssprachen ihrer Strafbehörden.

2 Die Strafbehörden der Kantone führen alle Verfahrenshandlungen in ihren Verfahrenssprachen durch; die Verfahrensleitung kann Ausnahmen gestatten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 67 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120297Einstellung Beschwerde; Aktie; Aktien; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Staat; Investor; Staatsanwaltschaft; Investoren; -Aktie; -Aktien; Verfahren; Schuldig; Beschuldigte; Namenaktie; Beschuldigten; Amtlich; Beschwerdeverfahren; Namenaktien; Einstellung; Entschädigung; Stellungnahme; Verfügung; Kanton; Amtliche; Verteidiger; Werden
ZHUE110183Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Eingabe; Nachlass; Akten; Schweiz; Eingaben; Genswerte; Beschwerdeschrift; Beilage; Vermögens; Kinder; Erbschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Beschwerdeführer; Solle; Untersuchung; Beschwerdeführern; Beilagen; Kanton; Ehefrau; Vermögenswerte; Liegenden; Erben; Relevant
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.68 (AG.2021.411)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Werden; Schweiz; Deutsch; Gemäss; Verfügung; Schweizer; Liegen; Stellt; Schweizerische; Einzelgericht; Französisch; Entscheid; Person; Seiner; Welche; Übersetzung; Basel-Stadt; Vorliegen; Staatsanwaltschaft; Strafsachen; Fahrzeug; Verspätet; Worden; Beschwerdeführers
BSBES.2020.145 (AG.2021.95)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Kanton; Staatsanwaltschaft; Bezahlt; Strafbefehl; Worden; Zahlung; Kantons; Werden; Beschwerdeführerin; Kantonspolizei; Einsprache; Gesuchs; Februar; August; Basel-Stadt; Gesuchstellerin; Revision; Gemäss; Einzelgericht; Strafsachen; Bereits; Oktober; Übertretung; Eingabe; Stellt; Verfügung; Welche; Geltend; Bezahlt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 117 (6B_367/2016)Art. 67 und 68 StPO; Verfahrenssprache, Übersetzung. Die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV gilt nicht absolut. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, mit Behörden in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache zu verkehren (Art. 67 StPO). Um überspitzten Formalismus zu verhindern, muss die Strafbehörde bei einer innert Frist eingereichten Eingabe, die nicht in der Verfahrenssprache verfasst ist, eine zusätzliche Frist für die Übersetzung gewähren, soweit sie sich mit dem Dokument nicht begnügt oder dieses selber übersetzen lässt (E. 2). Die beschuldigte Person hat das Recht auf unentgeltliche Übersetzung aller Akten und Erklärungen, auf deren Verständnis sie für ihre wirksame Verteidigung angewiesen ist, um in den Genuss eines fairen Verfahrens zu kommen (Art. 68 Abs. 2 StPO). Der Umfang der Beihilfen die einer beschuldigten Person, deren Muttersprache nicht der Verfahrenssprache entspricht, zuzugestehen ist, ist nicht abstrakt sondern aufgrund ihrer effektiven Bedürfnisse und den konkreten Umständen des Falles zu würdigen (E. 3). Pénal; Procédure; Langue; Pénale; Consid; Cours; Recours; Droit; Canton; Français; Recourant; Janvier; été; Recourante; Ordonnance; Chambre; Opposition; Qu'elle; Arrêt; Public; Prévenu; Matière; Délai; Contre; Verfahrens; Avoir; Qu'il; Traduction; Audience; Celle

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische
BB.2021.168Beschwerde; Verfahren; Bundes; Beschwerdeführer; Verfahrens; Sprache; Verfahrenssprache; Deutsch; Französisch; Verfahren; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Anzeige; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfügung; Entscheide; Akten; Untersuchung; Anzeigeerstatter; Zeuge; Zeugin; Französische; Bundesanwalt; Partei; StBOG; Antrag; Zeugen; Bundesanwaltschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Adrian UrwylerBasler Kommentar zur Schweizeri- schen Strafprozessordnung I2014
UrwylerBasler Kommentar, Basel 2011
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