1 Das Betreibungsbegehren ist schriftlich oder mündlich an das Betreibungsamt zu richten. Dabei sind anzugeben:
2 Für eine pfandgesicherte Forderung sind ausserdem die in Artikel 151 vorgesehenen Angaben zu machen.
3 Der Eingang des Betreibungsbegehrens ist dem Gläubiger auf Verlangen gebührenfrei zu bescheinigen.
125 Fassung gemäss Art. 58 SchlT ZGB, in Kraft seit 1. Jan. 1912 (AS 24 233 Art. 60 SchlT ZGB; BBl 1904 IV 1, 1907 VI 367).
B. Betreibungskosten >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS180241 | Nichtigkeit der Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; SchKG; Betreibung; Verfahren; Bülach; Recht; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beschwerdeführer; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kantonale; Schuldbetreibung; Konkurssachen; Vorinstanzlichen; Bundesgericht; Erwägungen; Begründung; Kanton; Einzutreten; Zahlungsbefehl; Schuldbetreibungs; Betreibungsamt; Oberrichter; Genügt; Beschluss; Beschwerdegegnerin |
ZH | PS180049 | Zahlungsbefehl (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Betreibung; Betreibungs; Beschwerde; Willensvollstrecker; SchKG; Betreibungsort; Schuld; Zahlungsbefehl; Nachlass; Beschwerdegegner; Schuldner; Wohnsitz; Erblasser; Beschwerdeführer; Betrieben; Funktion; Vorinstanz; Erbschaft; Erblassers; Betreibungsorte; Betreibungen; Betreibungsamt; Forderung; Ordentliche; Betreibungsbegehren; Willensvollstreckers; Gläubiger; Funktionsbezeichnung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.262 | Disziplinarverfahren | Anwalt; Beschwerde; Anwalts; Beschwerdeführer; Betreibung; Anwaltskammer; Recht; Anzeige; Anzeiger; Anzeigerin; Klient; Beruf; Klienten; Beschwerdeführers; Rechtlich; Verfahren; Verwaltung; Forderung; Entscheid; Betreibungen; Beweis; Verwaltungsgericht; Urteil; Bundesgericht; Interesse; Verletzung; Betreibungs; Rechtsanwalt |
AG | AGVE 2007 17 | AGVE 2007 17 S.71 2007 Abgaben 71 I. Abgaben 17 Stromgebühren. Der Einzug verfallener Stromgebühren durch Erhöhung des Tarifs... | Recht; SchKG; Gemeinde; Elektra; Geldzahlung; Elektra-Reglement; Bundesrecht; Tilgung; Praxis; Abgaben; Stromgebühren; Erhöhung; Strombezug; Inzident; Gläubigern; Behörden; Erlasse; Leistung; Normen; Stufe; Regelung; Zahlautomaten; Rechnung; Reglements; Verwaltungsgericht; Grundlage; Gemeinden; Energie; Grundriss |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 255 (5A_479/2018) | Art. 132, 177, 291 ZGB; Art. 23, 26, 339 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung nach Art. 23 ZPO (Art. 132 und 177 ZGB) bzw. nach Art. 26 ZPO (Art. 291 ZGB; E. 5.4). Der Gerichtsstand am Vollstreckungsort nach Art. 339 ZPO ist nicht massgebend (E. 5.5). | Schuldner; Schuldneranweisung; Zivil; Gericht; GestG; Bundes; Vollstreckung; Schweiz; Gerichtsstand; Anweisung; Schweizer; Zuständigkeit; Urteil; Wohnsitz; Recht; Entscheid; Bundesgericht;Scheidung; Verfahren; Eheschutz; Gesetzgeber; örtliche; SchKG |
144 III 425 (5A_8/2018) | GebV SchKG; Gebühr für die Eintragung des Betreibungsbegehrens. Für die Eintragung des Betreibungsbegehrens, welches vor Ausfertigung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird, gilt die Gebühr gemäss Art. 16 Abs. 4 GebV SchKG unabhängig davon, dass der Betreibungsgläubiger die Verjährung einer Forderung unterbrechen will (E. 2). | Betreibung; Betreibungs; SchKG; Betreibungsbegehren; Betreibungsamt; Gebühr; Gläubiger; Betreibungsbegehrens; Rückzug; Zahlungsbefehl; Aufsichtsbehörde; Eintrag; Zahlungsbefehls; Eingang; Beschwerde; Gebühren; Eintragung; Konkurs; Betreibungsamtes; Schuldbetreibung; Stille; Eingangs; Kanton; Vorinstanz; Verjährung; Ausstellung; Entscheid; Zustellung; Tarifierte; Betreibungsbuch |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kren Kostkiewicz | Kommentar, 19. Auflage | 2016 |
Sabine Kofmel Ehrenzeller | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I | 2010 |