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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 67 OR dal 2022

Art. 67 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 67

1 L’azione di indebito arricchimento si prescrive in tre anni dal giorno in cui il danneggiato ha avuto conoscenza del suo diritto di ripetizione, ma in ogni caso in dieci anni dal giorno in cui è nato tale diritto.40

2 Se l’arricchimento consiste in un credito verso il danneggiato, questi può rifiutarne il pagamento anche dopo prescritta l’azione d’indebito.

40 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 15 giu. 2018 (Revisione della disciplina della prescrizione), in vigore dal 1° gen. 2020 (RU 2018 5343; FF 2014 211).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 67 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200081ForderungFahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg]
ZHNG190007ForderungMieter; Berufung; Zahlung; Nebenkosten; Vermieter; Akonto; Vermieterin; Akontozahlungen; Vereinbarung; Vorinstanz; Betriebskosten; Klage; Recht; Entscheid; Anspruch; Leisteten; Nebenkostenperiode; Bundesgericht; Urteil; Mietvertrag; Geschuldet; Geleistet; Leistung; Zahlung; Parteien; Bereicherung; Berufungsbeklagten; Schlusszahlung; Bezahlen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVK.2011.00003Verwaltungsrechtliche Klage / Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts.Recht; Vertrag; Zuständig; Streitigkeit; Partei; Verwaltungsgericht; Zuständige; Parteien; Werkvertrag; Aufgabe; Mittelbar; Privatrechtlich; Unterlagsboden; Gericht; Schloss; Schulhaus; Beschwerde; Klage; Abgeschlossen; Streitigkeiten; März; Beurteilung; Betrifft; Unterlagsbodens; Privatrechtliche; Weiterleitung; Parteientschädigung; Funktion; Instanz; Bundesgericht
ZHVB.2007.00337Sozialhilfe: Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe.Beschwerde; Rente; Hilfe; Wirtschaftliche; Rückerstattung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Höhe; Betrag; Recht; Bereicherung; Bezogen; März; Disp-Ziff; Zeitraum; Vorliege; Leistungen; Januar; Rechtmässig; Sozialhilfe; Verpflichtet; Bezogene; Wwwvgrzhch; Rentenleistung; Ausbezahlt; Rückerstattungsforderung; Versicherung; Bezirksrat; Erlass
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 63 (4A_302/2021)
Regeste
Art. 67 und 270 Abs. 2 OR ; Verjährung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Anfangsmietzinses; Beginn der Verjährungsfrist (Präzisierung der Rechtsprechung). Interesse des Mieters, den Anfangsmietzins anzufechten, je nachdem ob die Miete andauert oder beendet ist (E. 5).
Locataire; Loyer; Formule; Officielle; Locataires; Consid; Droit; Qu'il; Tribunal; Bailleresse; Action; Arrêt; Initial; été; Naissance; Conclu; Intérêt; Fédéral; Connaissance; Compte; D'une; Courrier; Fixation; Répétition; Miete; Canton; Prescription; Avait; Versé
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne
A-2884/2016EnteignungSchwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bundes; Vorinstanz; Beschluss; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Dispositiv; Beschwerdegegnerin; Taggeld; Dispositiv-Ziff; Entschädigung; Recht; Erwähnt; Angefochten; Verfahren; Recht; Angefochtene; Erwähnte; Flughafen; Beschlusses; Rechnung; Erwähnten; Bundesverwaltungsgerichts; Präsident
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