1 Vom Reingewinn der Steuerperiode können Verluste aus sieben der Steuerperiode (Art. 79) vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
2 Mit Leistungen zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung, die nicht Kapitaleinlagen nach Artikel 60 Buchstabe a sind, können auch Verluste verrechnet werden, die in früheren Geschäftsjahren entstanden und noch nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG090254 | Forderung | Verlust; Liegenschaft; Liegenschaften; Verlustvortrag; Recht; Bundesgericht; Verkauf; Verlustvorträge; Berechnung; Beklagten; Tochtergesellschaft; Entscheid; Schaden; Bundessteuer; Urteil; Steuerlich; Gewinn; Verluste; Verfalle; Steuern; Beste; Verfallen; Kanton; Verrechnet; Verfall; Auftrag; Geschäft; Gangen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB.2016.00105 | Nichteintreten auf die Frage, ob die in diesem Verfahren rechtskräftig festgelegten Steuerperioden keine Auswirkungen auf die Verlustverrechnungsperioden haben, da dies erst dann zu entscheiden sein wird, wenn die Pflichtige den Verlustvortrag zum Abzug geltend macht (E. 3). | Steuer; Pflichtige; Steuerperiode; Beschwerde; Einschätzung; Bundessteuer; Veranlagung; Gemeindesteuern; Staats; Kalenderjahr; Ermessen; Geschäftsjahr; Steueramt; Steuerperioden; Verfahren; Eigenkapital; Abschluss; Pflichtigen; Reingewinn; Kantonale; Steuerbaren; Periode; Bilanz; Steuererklärung; Gesetzlich; Verfahrens; Entscheid; Aufforderung; Reinverlust; Hinweis |
ZH | SB.2012.00150 | Verlustverrechung nach inaktiver Phase innerhalb eines Konzerns | Pflichtige; Pflichtigen; Verlust; Holding; Vorgehen; Vorinstanz; Aktivitäten; Ermessen; Absonderlich; Gesellschaft; Entscheid; Gewählte; Steuerumgehung; Bereich; Verwaltungsgericht; Erhebliche; HoldingAG; Veräussern; Konzern; Juni; Reingewinn; Steuerrekursgericht; Erheblichen; Bundesgericht; Sanierung; Aktienkapital; Bezeichnete; Zuschuss; à-fonds-perdu |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 II 248 | Art. 127 Abs. 2 BV; Art. 6 Abs. 1 und 3 sowie Art. 7 Abs. 1 DBG; §§ 6-8 StG/SZ; periodenübergreifende Verrechnung von im Ausland erlittenen Verlusten. Die von den Steuerpflichtigen im Rahmen ihrer Beteiligungen an deutschen Gesellschaften 2006 unbestrittenermassen erlittenen und noch nicht verrechneten Verluste sind in der Schweiz bzw. im Kanton Schwyz bei der Veranlagung 2007 satzbestimmend zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Verlustverrechnung entspricht dabei der Rechtslage im interkantonalen Verhältnis und insbesondere auch dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (E. 3.5-3.7). | Verlust; Kanton; Satzbestimmend; Verluste; Einkommen; Ausland; Schwyz; Berücksichtigt; Vorinstanz; Schweiz; Kantons; Beschwerde; Verlustverrechnung; Satzbestimmende; Steuerbare; Steuerverwaltung; Einkommens; Veranlagung; Betriebsstätte; Bundessteuer; Steuerpflicht; Verhältnis; Berücksichtigen; Urteil; Ausländische; Erlitten; Beschwerdeführer; Prinzip; Verrechnet; Verwaltung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6072/2013 | Verrechnungssteuer | Kapital; Kapitaleinlage; Verlust; Kapitaleinlagen; Verrechnung; Beschwerde; Gewinn; Verluste; Rückzahlung; Bundes; Kapitaleinlagereserve; Grund; Reserve; Reserven; Verrechnungs; Verrechnungssteuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kapitaleinlagereserven; Verlusten; Steuerfrei; Handelsbilanz; Recht; Steuerrechtlich; Einlage; Gewinne; Gesellschaft; Bilanz; Verlustverrechnung |
BVGE 2015/25 | Verrechnungssteuer | Kapital; Kapitaleinlage; Kapitaleinlagen; Gewinn; Verrechnung; Verluste; Rückzahlung; Verrechnungs; Grund; Kapitaleinlagereserve; Verlusten; Einlage; Verrechnungssteuer; Reserve; Steuerfrei; Gesellschaft; Gewinne; Reserven; Delsbilanz; Steuerrechtlich; Kapitaleinlagereserven; Einlagen; Steuerlich; Handelsbilanz; Bilanz; Stammkapital; Aufgeld; Gungsrechte; Leistung |
Autor | Kommentar | Jahr |
PETER LOCHER | Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer | 2004 |
Peter Athanas | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I, 2a | 1999 |