E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 67 CCS de 2022

Art. 67 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 67

Encouragement des enfants et des jeunes34

1 Dans l’accomplissement de leurs tâches, la Confédération et les cantons tiennent compte des besoins de développement et de protection propres aux enfants et aux jeunes.

2 En complément des mesures cantonales, la Confédération peut favoriser les activités extra-scolaires des enfants et des jeunes.35

34 Accepté en votation populaire du 21 mai 2006, en vigueur depuis le 21 mai 2006 (AF du 16 déc. 2005, ACF du 27 juil. 2006; RO 2006 3033; FF 2005 5159 5225 6793, 2006 6391).

35 Accepté en votation populaire du 21 mai 2006, en vigueur depuis le 21 mai 2006 (AF du 16 déc. 2005, ACF du 27 juil. 2006; RO 2006 3033; FF 2005 5159 5225 6793, 2006 6391).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 67 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG110059ForderungDeckung; Deckungskapital; Versicherung; Beklagten; Deckungskapitals; Wahlrecht; Übernahme; Rückkauf; Hinterlassenenrentner; Kündigung; Willen; Vorsorge; Rückkaufs; Rente; Lebensversicherung; Verträge; Anspruch; übung; Partei; Versicherungsnehmer; Renten; Wahlrechts; Ausübung; Deckungskapitalien; Willenserklärung; Parteien; Kollektiv-Lebensversicherung
SHNr. 60/2007/24 Art. 9 EMRK; Art. 8 Abs. 3, Art. 15 und Art. 62 BV; Art. 85 Abs. 2 KV; Art. 17 Abs. 3 SchulG; § 16 der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen. Obligatorischer, gemischtgeschlechtlicher Schulschwimmunterricht; Dispens aus religiösen Gründen; Religionsfreiheit, Schulpflicht, Geschlechtergleichheit, Integrationsprinzip Schwimm; Schwimmunterricht; Religiös; Kanton; Dispens; Gemischtgeschlechtliche; Recht; Integration; Gemischtgeschlechtlichen; Religiöse; Ausländer; Erwähnte; Interesse; Erziehungsrat; Beschwerde; Religion; Kantons; Hinweis; Glauben; Schule; Erwähnten; Hinweise; Beschwerdeführer; Glaubens; Dispensation; Entscheid; Verfassung; Sport; Religiösen; Muslimische

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/102Urteil Bildungsrecht, Schulgeldübernahme für auswärtigen Schulbesuch Art. 19 und Art. 62 Abs. 1 BV (SR 101), Art. 8 Abs. 3, Art. 51 und Art. 52 und Art. 53 VSG (sGS 213.1).Die Tatsache, dass der Schulrat einer Schulgemeinde ohne eigene Oberstufe die Übernahme von Schulgeld für einen auswärtigen Schulbesuch im Fall einer Schülerin oder eines Schülers mit Kleinklassenindikation anders handhabt als im Fall einer Schülerin oder eines Schülers mit Regelklassenindikation, deren Eltern einen auswärtigen Schulbesuch ihres Kindes wünschen, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht (Verwaltungsgericht, B 2013/102). Beschwerde; Oberstufe; Schulrat; Schüler; Beschwerdegegnerin; Beschulung; Beschwerdeführerin; Bericht; Vorinstanz; Oberstufenschule; Kleinklasse; Auswärtige; Schulgeld; Gallen; Schule; Schülerin; Schulbesuch; Kanton; Kleinklassen; Besuch; Gesuch; Anspruch; Schülerinnen; Auswärtigen; Entscheid; Regelklasse; Recht; Eltern
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 120Art. 53d Abs. 1 BVG; Art. 27h Abs. 1 BVV 2; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung; Anspruch des Abgangsbestands auf Teilung von Reserven und Rückstellungen. Werden bei einer Teilliquidation versicherungstechnische Risiken übertragen, sind die entsprechenden Rückstellungen nicht aufzulösen (und den übrigen Mitteln zuzuschlagen), sondern dem Abgangsbestand mitzugeben, soweit sie auch für diesen gebildet wurden. Es ist unerheblich, dass sich die durch die Rückstellungen abgedeckten Risiken bei der abgebenden Vorsorgeeinrichtung nicht mehr verwirklichen können. Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 140 V 121 (E. 2).
Regeste b
Art. 53d Abs. 6 BVG; Verfahren bei Teilliquidation. Bei einem kollektiven Übertritt von Versicherten kann die übernehmende Vorsorgeeinrichtung die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan einer Teilliquidation der abgebenden Vorsorgeeinrichtung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen und entscheiden lassen (E. 4).
Rückstellung; Rückstellungen; Beschwerde; Technische; Pensionskasse; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Abgangsbestand; Kollektiv; Risiken; Teilliquidation; Risiko; Anteilsmässig; Technischen; Gebildet; Versicherungstechnische; Beschwerdeführerin; Abgebenden; übertragen; Aufzulösen; Kollektiven; Parteientschädigung; Urteil; Vorsorgerechtliche; Mitzugeben; Bundesverwaltungsgericht; Berufsvorsorgerechtliche; Versicherungstechnischen; Invalidität; Verfahren
127 V 377Art. 11 und 51 BVG; Art. 2 Abs. 1, Art. 19 und 23 Abs. 4 lit. c FZG: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung. - Wechsel der eine Rente beziehenden Personen zur neuen Vorsorgeeinrichtung bejaht, da durch die Kündigung des Anschlussvertrages auch der von der alten Vorsorgeeinrichtung abgeschlossene Kollektivversicherungsvertrag dahingefallen ist. - Die Zustimmung des paritätischen Organs erstreckt sich auch auf die Renten beziehenden Personen. Art. 7 FZV; Art. 104 Abs. 1 OR. Die Verzinsung des infolge der Kündigung des Anschlussvertrages zu überweisenden Deckungskapitals richtet sich nach Art. 104 Abs. 1 OR. Rente; Vorsorge; Renten; Anschluss; Person; Sammelstiftung; Arbeitgeber; Versicherung; Personen; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitgeberin; Anschlussvertrages; Recht; Rentenanstalt; Auflösung; Rentenbezüger; Stiftung; Beziehe; Grund; Versicherungen; Vertrag; Kündigung; Swiss; Rentenanstalt/; Lebensversicherungs; Rentenanstalt/Swiss; Deckungskapital; Aktive

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5468/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Einreiseverbot; Schen; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbstätigkeit; BVGer; Urteil; Interesse; Person; Vorinstanz; Sicherheit; Beschwerdeführers; Aufenthalt; Massnahme; Verfügung; Erhalte; Ausländer; Frist; Kroatische; Verstoss; BVGer-act; Kroatien; Verordnung; Arbeitgeber; Ausländerrechtliche; Interessen
B-6244/2020Finanzhilfen für ausserschulische Jugendarbeit"; Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Kredit; Bundes; Kinderschutz; "Kinderschutz"; Kinderrechte; Snahmen; Jugendliche; Finanzhilfen; Gesuch; Kriminalprävention; Kindern; Verfügung; Ermessen; Massnahmen; Vernehmlassung; Jugendlichen; Hierzu; Aktivitäten; Angebot; Präventiv; Entscheid; Stärkung; Schutz; Mittelbar
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz