E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 67 CCS dal 2021

Art. 67 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 67 Promozione dell’infanzia e della gioventù1

1 Nell’adempimento dei loro compiti, la Confederazione e i Cantoni tengono conto degli speciali bisogni di incoraggiamento e protezione dell’infanzia e della gioventù.

2 A complemento delle misure cantonali, la Confederazione può sostenere l’attività extrascolastica di fanciulli e adolescenti.2


1 Accettato nella votazione popolare del 21 mag. 2006, in vigore dal 21 mag. 2006 (DF del 16 dic. 2005, DCF del 27 lug. 2006 – RU 2006 3033; FF 2005 4893 4957 6457, 2006 6177).
2 Accettato nella votazione popolare del 21 mag. 2006, in vigore dal 21 mag. 2006 (DF del 16 dic. 2005, DCF del 27 lug. 2006 – RU 2006 3033; FF 2005 4893 4957 6457, 2006 6177).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 67 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG110059ForderungDeckung; Deckungskapital; Versicherung; Beklagten; Deckungskapitals; Wahlrecht; Übernahme; Rückkauf; Hinterlassenenrentner; Kündigung; Willen; Vorsorge; Rückkaufs; Rente; Lebensversicherung; Verträge; Anspruch; übung; Partei; Versicherungsnehmer; Renten; Wahlrechts; Ausübung; Deckungskapitalien; Willenserklärung; Parteien; Kollektiv-Lebensversicherung
SHNr. 60/2007/24 Art. 9 EMRK; Art. 8 Abs. 3, Art. 15 und Art. 62 BV; Art. 85 Abs. 2 KV; Art. 17 Abs. 3 SchulG; § 16 der Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen. Obligatorischer, gemischtgeschlechtlicher Schulschwimmunterricht; Dispens aus religiösen Gründen; Religionsfreiheit, Schulpflicht, Geschlechtergleichheit, Integrationsprinzip Schwimm; Schwimmunterricht; Religiös; Kanton; Dispens; Gemischtgeschlechtliche; Recht; Integration; Gemischtgeschlechtlichen; Religiöse; Ausländer; Erwähnte; Interesse; Erziehungsrat; Beschwerde; Religion; Kantons; Hinweis; Glauben; Schule; Erwähnten; Hinweise; Beschwerdeführer; Glaubens; Dispensation; Entscheid; Verfassung; Sport; Religiösen; Muslimische

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/102Urteil Bildungsrecht, Schulgeldübernahme für auswärtigen Schulbesuch Art. 19 und Art. 62 Abs. 1 BV (SR 101), Art. 8 Abs. 3, Art. 51 und Art. 52 und Art. 53 VSG (sGS 213.1).Die Tatsache, dass der Schulrat einer Schulgemeinde ohne eigene Oberstufe die Übernahme von Schulgeld für einen auswärtigen Schulbesuch im Fall einer Schülerin oder eines Schülers mit Kleinklassenindikation anders handhabt als im Fall einer Schülerin oder eines Schülers mit Regelklassenindikation, deren Eltern einen auswärtigen Schulbesuch ihres Kindes wünschen, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht (Verwaltungsgericht, B 2013/102). Beschwerde; Oberstufe; Schulrat; Schüler; Beschwerdegegnerin; Beschulung; Beschwerdeführerin; Bericht; Vorinstanz; Oberstufenschule; Kleinklasse; Auswärtige; Schulgeld; Gallen; Schule; Schülerin; Schulbesuch; Kanton; Kleinklassen; Besuch; Gesuch; Anspruch; Schülerinnen; Auswärtigen; Entscheid; Regelklasse; Recht; Eltern
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 V 120Art. 53d Abs. 1 BVG; Art. 27h Abs. 1 BVV 2; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung; Anspruch des Abgangsbestands auf Teilung von Reserven und Rückstellungen. Werden bei einer Teilliquidation versicherungstechnische Risiken übertragen, sind die entsprechenden Rückstellungen nicht aufzulösen (und den übrigen Mitteln zuzuschlagen), sondern dem Abgangsbestand mitzugeben, soweit sie auch für diesen gebildet wurden. Es ist unerheblich, dass sich die durch die Rückstellungen abgedeckten Risiken bei der abgebenden Vorsorgeeinrichtung nicht mehr verwirklichen können. Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 140 V 121 (E. 2).
Regeste b
Art. 53d Abs. 6 BVG; Verfahren bei Teilliquidation. Bei einem kollektiven Übertritt von Versicherten kann die übernehmende Vorsorgeeinrichtung die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan einer Teilliquidation der abgebenden Vorsorgeeinrichtung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen und entscheiden lassen (E. 4).
Rückstellung; Rückstellungen; Beschwerde; Technische; Pensionskasse; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Abgangsbestand; Kollektiv; Risiken; Teilliquidation; Risiko; Anteilsmässig; Technischen; Gebildet; Versicherungstechnische; Beschwerdeführerin; Abgebenden; übertragen; Aufzulösen; Kollektiven; Parteientschädigung; Urteil; Vorsorgerechtliche; Mitzugeben; Bundesverwaltungsgericht; Berufsvorsorgerechtliche; Versicherungstechnischen; Invalidität; Verfahren
127 V 377Art. 11 und 51 BVG; Art. 2 Abs. 1, Art. 19 und 23 Abs. 4 lit. c FZG: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung. - Wechsel der eine Rente beziehenden Personen zur neuen Vorsorgeeinrichtung bejaht, da durch die Kündigung des Anschlussvertrages auch der von der alten Vorsorgeeinrichtung abgeschlossene Kollektivversicherungsvertrag dahingefallen ist. - Die Zustimmung des paritätischen Organs erstreckt sich auch auf die Renten beziehenden Personen. Art. 7 FZV; Art. 104 Abs. 1 OR. Die Verzinsung des infolge der Kündigung des Anschlussvertrages zu überweisenden Deckungskapitals richtet sich nach Art. 104 Abs. 1 OR. Rente; Vorsorge; Renten; Anschluss; Person; Sammelstiftung; Arbeitgeber; Versicherung; Personen; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitgeberin; Anschlussvertrages; Recht; Rentenanstalt; Auflösung; Rentenbezüger; Stiftung; Beziehe; Grund; Versicherungen; Vertrag; Kündigung; Swiss; Rentenanstalt/; Lebensversicherungs; Rentenanstalt/Swiss; Deckungskapital; Aktive

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5468/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Einreiseverbot; Schen; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbstätigkeit; BVGer; Urteil; Interesse; Person; Vorinstanz; Sicherheit; Beschwerdeführers; Aufenthalt; Massnahme; Verfügung; Erhalte; Ausländer; Frist; Kroatische; Verstoss; BVGer-act; Kroatien; Verordnung; Arbeitgeber; Ausländerrechtliche; Interessen
B-6244/2020Finanzhilfen für ausserschulische Jugendarbeit"; Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Kredit; Bundes; Kinderschutz; "Kinderschutz"; Kinderrechte; Snahmen; Jugendliche; Finanzhilfen; Gesuch; Kriminalprävention; Kindern; Verfügung; Ermessen; Massnahmen; Vernehmlassung; Jugendlichen; Hierzu; Aktivitäten; Angebot; Präventiv; Entscheid; Stärkung; Schutz; Mittelbar
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz