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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 67 BGG vom 2021

Art. 67 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 67 Kosten der Vorinstanz

Wird der angefochtene Entscheid geändert, so kann das Bundesgericht die Kosten des vorangegangenen Verfahrens anders verteilen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 67 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2016 36Abberufung der LiegenschaftsverwaltungVerfahren; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Verfahrens; Verfügung; Partei; Mutmassliche; Standslosigkeit; Berufung; Prozessausgang; Gericht; BGer; Kantonsgericht; Urteil; Erstinstanzliche; Mutmasslichen; Gerichtskosten; Abberufung; Entscheid; Parteien; Verwaltung; Eintraten; Veranlasste; Führten; Praxis; Rechtlich; Parteientschädigungen; Zahlen
GRR 2021 106Baugesuch (Kostenentscheid)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Verfahren; Kosten; Gemeinde; Dispositiv; Baubewilligungsverfahren; Verfahrens; Entschädigung; Gericht; Entscheid; Erwägung; Verwaltungsgericht; Umfang; Ausseramtlich; Ziffer; Bundesgerichts; Vorinstanz; Urteil; Angelegenheit; Gerichtskosten; Ausseramtlichen; Zulasten; Lasten; Angefochten; Bertschi; Verfahrenskosten; Parteientschädigung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2023 16Aufenthaltsbewilligung (Kostenentscheid)
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 121 (8C_641/2019) Art. 89 BGG ; Art. 62 Abs. 1 bis ATSG ; Beschwerdelegitimation der Suva, Abteilung Militärversicherung. Die Beschwerdelegitimation der Suva, Abteilung Militärversicherung, ergibt sich weder aus der allgemeinen Legitimationsklausel noch aus einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (E. 2.3 und 2.4). Sie ist aber auf dem Weg der Lückenfüllung zu bejahen (E. 2.5). Beschwerde; Militärversicherung; Suva-MV; Sozialversicherung; Bundesgericht; Versicherung; Recht; Entscheid; Hinweis; Legitimation; Interesse; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Leistung; Gesetzliche; Rechtsfrage; Abteilung; Beschwerdelegitimation; Kommission; Regel; Verwaltungsgericht; Versicherungsgericht; Beschwerdebefugnis; Bericht; Verordnung; Grundlage; Suva; Integration; Geregelt; Entscheide
136 II 214 (1C_344/2007)Art. 24 RPG, Art. 2 f., 7 f. und 12f NHG; Restaurant auf dem Gipfelplateau des Aroser Weisshorns. Standortgebundenheit von Bergrestaurants (E. 2). Erteilung einer Ausnahmebewilligung als Bundesaufgabe; Pflicht zur Prüfung von Alternativen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Landschaft (E. 3). ENHK-Begutachtung wichtiger Fälle, wenn kein Objekt von nationaler Bedeutung betroffen ist (E. 4). Funktion und Tragweite des ENHK-Gutachtens (E. 5). Stellungnahme der ENHK zum Vorhaben und Beurteilung durch das Bundesgericht (E. 6). Anordnung zusätzlicher Auflagen zum Bauvorhaben und Kostenfolgen des bundesgerichtlichen Verfahrens (E. 7). Gipfel; Standort; Landschaft; Hende; Bundes; Beschwerde; Gutachten; Neubau; Gipfelplateau; Bestehende; Bergrestaurant; Arosa; Landschafts; Beschwerdeführer; Weisshorn; Restaurant; Begutachtung; Auflage; Bergbahnen; Heimat; Projekt; Seilbahn; Verfahren; Heimatschutz; Standortgebundenheit; Bundesgericht; Vorhaben; Auflagen; Umstrittene
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