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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 662 OR de 2022

Art. 662 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 662

a378

378 Introduit par le ch. I de la LF du 4 oct. 1991(RO 1992 733; FF 1983 II 757). Abrogé par le ch. I 1 de la LF du 23 déc. 2011 (Droit comptable), en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 6679; FF 2008 1407).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 662 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB150024ForderungInstanz; Konkurs; Berufung; Gläubiger; Darlehen; Vorinstanz; Konkursitin; Beklagten; Recht; Schuldner; Angefochtene; Darlehens; Entscheid; Geschäft; Urteil; Konto; Klage; Partei; Handlung; Rückzahlung; Schädigung; SchKG; Gericht; Parteien; Schädigungsabsicht; Angefochtenen; Kennbar
ZHHG100356ForderungSchaden; Recht; Klagte; Beklagten; Recht; Überschuldung; Teiligungen; Sanierung; Beteiligungen; Rückstellung; Bilanz; Gesellschaft; Verwaltungsrat; Sacheinlage; Partei; Konzern; Mandat; Rechtlich; Pflicht; Rechnung; Rückstellungen; Forderung; Reserven; Mäss; Transaktion; Verschiedene; Möge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 II 353 (2C_628/2010)Art. 127 Abs. 2 BV; Art. 58 Abs. 1 lit. a und Art. 79 DBG; Art. 662a OR; Begriff der Zahlungsunfähigkeit; ausserordentliche Abschreibungen nach unterlassener Bilanzkorrektur; Grundsätze der Bilanzvorsicht, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Steuerperiodizität. Unterscheidung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Liquiditätsschwierigkeiten eines Schuldners (E. 5). Im Steuerrecht ruft ein zeitlich vorübergehender Wertverlust (Verlustrisiko auf einer Forderung) nach einer Wertberichtigung, ein dauernder Wertverlust nach einer Abschreibung auf dem entsprechenden Aktivum (E. 6.4.1). Das steuerrechtliche Periodizitätsprinzip steht einer verspäteten Korrektur entgegen (E. 6.4.2-6.4.4). Aufgrund des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann steuerrechtlich eine ausserordentliche Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung jedoch nicht unbeachtlich bleiben, nur weil der Steuerpflichtige es unterliess, eine vorübergehende Wertberichtigung vorzunehmen, als ihre Einbringlichkeit erst zweifelhaft erschien. Eine solche Abschreibung darf steuerrechtlich berücksichtigt werden, wenn sie in der Steuerperiode verbucht wurde, in welcher der Gläubiger - unter Berücksichtigung des ihm einzuräumenden Beurteilungsspielraums - nach Treu und Glauben davon ausgehen musste, dass die Schuld dauernd uneinbringlich geworden ist (E. 6.4.5 und 6.4.6). été; Amorti; Amortissement; Fiscal; Canton; Société; Consid; Arrêt; Principe; Compte; Cantonal; Comme; Période; Fiscale; Amortissements; Débiteur; Prêt; Valeur; Droit; Impôt; Cantonale; Administration; Créance; Débiteurs; L'arrêt; Qu'il; Correction; Avait; Périodicité; Commercial
132 IV 12Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, kaufmännische Buchführung. Eventualverpflichtungen sind in der Jahresrechnung auszuweisen. Die Unterlassung der Buchung erfüllt, soweit die Jahresrechnung ein besseres Bild als in Wirklichkeit zeigt, den Tatbestand der Falschbeurkundung (E. 8). Der vom Verwaltungsrat zuhanden der Revisionsstelle abgegebenen Vollständigkeitserklärung kommt keine erhöhte Glaubwürdigkeit zu (Änderung der Rechtsprechung; E. 9).
Vollständigkeit; Revision; Revisionsstelle; Vollständigkeitserklärung; A-Holding; A-Finanz; Falschbeurkundung; Urkunde; Verwaltungsrat; Beschwerde; Darlehen; Bilanz; Buchführung; Jahresrechnung; Eventualverpflichtung; B-Holding; Beschwerdeführer; Erhöhte; Müsse; Prüfung; Glaubwürdigkeit; Wertberichtigung; Recht; Abschluss; Müssen; Darlehens; D-Bank; Abgegeben; Verwaltungsrates

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2015/25VerrechnungssteuerKapital; Kapitaleinlage; Kapitaleinlagen; Gewinn; Verrechnung; Verluste; Rückzahlung; Verrechnungs; Grund; Kapitaleinlagereserve; Verlusten; Einlage; Verrechnungssteuer; Reserve; Steuerfrei; Gesellschaft; Gewinne; Reserven; Delsbilanz; Steuerrechtlich; Kapitaleinlagereserven; Einlagen; Steuerlich; Handelsbilanz; Bilanz; Stammkapital; Aufgeld; Gungsrechte; Leistung
A-1847/2010Radio und Fernsehen (Übriges)Vorinstanz; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Berechnung; Konzession; Verfügung; Sekunde; Tarif; Sekunden; Werbung; Revision; Recht; Konzessionsabgabe; Bundesverwaltungsgericht; Aufrechnung; Angefochtene; Werbesekunde; ARTVV; Angefochtenen; Radio; Conradio-TV; Vermittler; Sachverhalt; Umsatz; Konzessionär; Rabatt; Durchschnittliche; Nommen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2010.225Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Ausdehnung der Spezialität (Art. 67 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Bundes; Ersuchen; Verfahren; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Sachverhalt; Staat; Abgabebetrug; Verfahren; Weiterverwendung; Verwendung; Behörde; Steuer; Spezialität; Unterlagen; Ersuchende; Sachverhalts; Zustimmung; Verfügung; Schweiz; Rechtshilfeersuchen; Bundesamt; Verfolgung; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte
RR.2010.226Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Ausdehnung der Spezialität (Art. 67 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Bundes; Ersuchen; Verfahren; Beschwerdegegner; Sachverhalt; Staat; Beschwerdeführerin; Abgabebetrug; Verfahren; Weiterverwendung; Behörde; Verwendung; Steuer; Spezialität; Unterlagen; Sachverhalts; Ersuchende; Zustimmung; Verfügung; Rechtshilfeersuchen; Schweiz; Bundesamt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Verfolgung
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