E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 66 StPO vom 2021

Art. 66 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 166

Einvernahme der geschädigten Person

1 Die geschädigte Person wird als Zeugin oder Zeuge einvernommen.

2 Vorbehalten bleibt die Einvernahme als Auskunftsperson nach Artikel 178.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 66 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZSTK 2019 5üble Nachrede, HausfriedensbruchBerufung; Kantonsgericht; Beschuldigte; March; Rückzug; Bezirksgericht; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Urteil; Bezirksgerichts; Beschwerde; Telefonisch; Verfahren; Bundesgericht; Rückzugs; Abschreibung; Rede; Anwesenheit; Privatklägerin; üble; Berufungsgegnerin; Vorinstanz; Gerichtsschreiber; Hausfriedensbruch; Staatsanwaltschaft; Zuständig; Verzichtet; Gerichtskosten; Definitiver; Erhebung
SHNr. 60/2003/28 Art. 17 BV; Art. 17 Abs. 1 KV; Art. 34 VRG; Art. 68 und Art. 71 StPO; § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 3 und § 10 GerBerV. Auflagen für die Gerichtsberichterstattung über nichtöffentliche Strafverhandlungen; Sanktionsordnung und Rechtsschutz Gericht; Recht; Richters; Kanton; Kantons; Gerichtsberichterstatter; Obergericht; Verhandlung; Kantonsgericht; Beschwerde; Auflage; GerBerV; Beschwerdeführerin; Justiz; Rechtsweg; Auffassung; öffentlich; Entscheid; Rechtsschutz; Rechtsweggarantie; Vorliegen; Verhandlungen; Nichtöffentliche; Gemeinde; Munot; Radio; Justizverwaltung; Vorliegenden; Öffentlichkeit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.37 (AG.2019.861)HausfriedensbruchBerufung; Beweis; Privatklägerin; Berufungskläger; Verfahren; Schriftlich; Baustelle; Stellen; Beweisantrag; Schriftliche; Beantragt; Verfahrens; Beantragte; Baustellen; Partei; Beweise; Befragung; Berufungsklägers; Parteien; Baustellenkontrolle; Gericht; Zeugen; Durchführung; Ladung; Schriftlichen; Gemäss; E-Mail; Baustellenkontrollen; Werden; Gutheissung
BSSB.2018.45 (AG.2019.826)ad 1: Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung und grosser Schaden), mehrfacher Landfriedensbruch, Freiheitsberaubung, mehrfache Nötigung, versuchte einfache Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand), versuchte einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und mehrfache Tätlichkeiten ad 2,Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Privatkläger; Beschuldigten; Werden; Verfahren; Stellt; Beweis; Entscheid; Sprechen; Treffen; Interesse; Auflage; Entsprechende; Urteil; Schriftlich; Vertreten; Videoaufnahme; Stellte; Vorliegen; Gemäss; Diskussion; Community; öffentlich; Verwertbarkeit; Stehende; Person; Bereits; Zürich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz