1 Wohnt der Schuldner nicht am Orte der Betreibung, so werden die Betreibungsurkunden der von ihm daselbst bezeichneten Person oder in dem von ihm bestimmten Lokale abgegeben.
2 Mangels einer solchen Bezeichnung erfolgt die Zustellung durch Vermittlung des Betreibungsamtes des Wohnortes oder durch die Post.
3 Wohnt der Schuldner im Ausland, so erfolgt die Zustellung durch die Vermittlung der dortigen Behörden oder, soweit völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder wenn der Empfängerstaat zustimmt, durch die Post.122
4 Die Zustellung wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, wenn:
5 …124
122 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
123 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
124 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
A. Betreibungsbegehren >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190221 | Betreibungen (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibung; Zahlungsbefehl; Zahlungsbefehle; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Betreibungen; Zustellung; Betreibungsamtes; Publikation; Kanton; Entscheid; Recht; Kantons; Rechtlich; Begründung; Beschluss; Akten; Stadt; Partei; Bezug; Veröffentlichung; Schuldner; Schweizerischen; Bekanntmachung; Beschwerdegegner; Aufsichtsbehörde; Feststellung |
ZH | PS170171 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Betreibung; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Zustellung; Uster; Betreibungsamt; SchKG; Betreibungen; Recht; Vorinstanz; Pfändung; Zahlungsbefehl; Pfändungsankündigung; Recht; Zahlungsbefehle; Kreuzlingen; Pfändungsankündigungen; Verfahren; B-Nr; Zustellen; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Zustellungsversuche; Akten; Bundesgericht; Betreibungsamtes; Kanton; Schweiz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 25 (5A_665/2011) | Art. 72 Abs. 1 SchKG; Zustellung des Zahlungsbefehls und Gebühren nach Art. 13 und 16 GebV SchKG. Gebührenrechtliche Behandlung der Einladung des Betreibungsamtes zur Abholung des Zahlungsbefehls (E. 2). | Betreibung; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Gebühr; SchKG; Gebühren; Zahlungsbefehls; Zustellung; Abholung; Auslagen; Beschwerde; Betreibungsamtes; Aufsichtsbehörde; Betriebene; Abholungseinladung; Recht; Beschwerdeführerin; Rechnung; Gebührenrechnung; Konkurs; Urteil; Betrag; Schuldbetreibung; Postalisch; Bundesgericht; Betriebenen; Posttaxe; Appenzell; Entscheid; Gestellt |
136 III 575 (5A_286/2010) | Art. 30a, 33 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 SchKG; Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages. Voraussetzungen für die Zustellung des Zahlungsbefehls und für die Verlängerung der Rechtsvorschlagsfrist in einer gegen einen Staat eingeleiteten Betreibung (E. 4). | Recht; Frist; Beschwerde; Staat; Zustellung; Zahlungsbefehl; Betreibung; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführer; SchKG; Aufsichtsbehörde; Betreibungs; Zahlungsbefehls; Israel; Botschaft; Betreibungsamt; Schweiz; Aussenministerium; Fristverlängerung; Übereinkommen; Rechtsvorschlags; Rechtsvorschlagsfrist; Zivil; Israelische; Staaten; Völkerrecht; KOSTKIEWICZ; Verlängerung; Erhebung |