E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 66PILA from 2022

Art. 66 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 66

The Swiss courts at the child’s habitual residence or at either parent’s domicile have jurisdiction to hear an action to declare or contest a parent-child relationship.

2. Jurisdiction at the place of origin >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 66 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2017.22Scheidung auf KlageRecht; Kindes; Ehemann; Scheidung; Ehefrau; Unterhalt; Berufung; Vater; Kanadische; Kinder; Zuständig; Gericht; Kindesverhältnis; Kinderbelange; Kanada; Nebenfolge; Nebenfolgen; Kindesverhältnisses; Urteil; Schweiz; Regelung; Vaterschaft; Ehegatten; Nacheheliche; Advokat; Vorinstanz; Aufenthalt; Amtsgerichtspräsident

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 312Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). Kindes; Leihmutter; Recht; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Beschwerde; Geburt; Anerkennung; Vater; Beschwerdegegner; Public; Urteil; Ordre; Kalifornische; Vaters; Kindesverhältnisse; Genetisch; Kindesverhältnisses; Genetische; Schweiz; Vaterschaft; Eltern; Kalifornischen; Mutter; Geburtsurkunde; Ausländische; Partner; Gericht
129 III 404Art. 1 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 und 66 IPRG; Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses; internationale Zuständigkeit; perpetuatio fori. Im internationalen Verhältnis gilt der Grundsatz, dass die zu Beginn des Prozesses - im konkreten Fall zur Feststellung des Kindesverhältnisses - bestehende Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte fortdauert, wenn der Wohnsitz als massgebliches Anknüpfungskriterium weggefallen ist. Der für die perpetuatio fori massgebliche Zeitpunkt bestimmt sich nach Art. 9 Abs. 2 IPRG (E. 4.3 und 4.4). International; Internationale; Wohnsitz; Recht; Zuständigkeit; Zeitpunkt; Klage; Perpetuatio; Internationalen; Rechtshängigkeit; Zivil; Italien; Schweiz; Kindes; Gericht; Verhältnis; Obergericht; Beklagten; Grundsatz; Kindesverhältnis; Brasilien; Vaters; Schweizerischen; Verfahren; Urteil; Internationale; Vaterschaft; Bundesrecht; Entscheid
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz