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Legge sul lavoro (LL)

Art. 66 LL dal 2021

Art. 66 Legge sul lavoro (LL) drucken

Art. 661


1 Abrogato dall’art. 28 cpv. 1 della L dell’8 ott. 1971 sulla durata del lavoro, con effetto dal 28 mag. 1972 (RU 1972 536; FF 1971 I 279).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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