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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 658 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 658 B. Acquist / II. Modas d’acquistar / 2. Appropriaziun

2. Appropriaziun

1 In bain immobigliar inscrit en il register funsil po vegnir acquistà tras appropriaziun mo, sch’i resulta dal register funsil ch’el saja senza patrun.

2 L’appropriaziun da terren betg inscrit en il register funsil è suttamessa a las disposiziuns davart las chaussas senza patrun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 II 32Erwerb von Grundeigentum: Aneignung (Art. 658 ZGB), ausserordentliche Ersitzung (Art. 662 ZGB). Ist im Grundbuch der Eigentümer eines Grundstückes als unbekannt eingetragen, so kann das Eigentum an diesem Grundstück nicht durch Aneignung erworben werden. Möglich ist indessen der Erwerb durch ausserordentliche Ersitzung, sofern die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind. Die Aneignung setzt nämlich die Dereliktion des Eigentums durch den früheren Eigentümer voraus. Im vorliegenden Fall ist die Dereliktion nicht bewiesen. Proprietari; Proprietario; Fondo; Senza; Registro; Fondiario; Della; Autorità; Padrone; Sconosciuto; Ricorrente; Cantonale; Proprietà; Occupazione; Stata; Acquisto; Decisione; Persona; Diritto; Bloechliger; Anche; Part; Stato; Indica; L'autorità; Lucie; Essere; Derelizione; Quale; Iscritta
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