E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 658SCC from 2021

Art. 658 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 658 B. Acquisition / II. Types of acquisition / 2. Appropriation

2. Appropriation

1 Immovable property recorded in the land register may be appropriated only if the register establishes that it has no owner.

2 Appropriation of land not recorded in the land register is subject to the provisions governing ownerless objects.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 II 32Erwerb von Grundeigentum: Aneignung (Art. 658 ZGB), ausserordentliche Ersitzung (Art. 662 ZGB). Ist im Grundbuch der Eigentümer eines Grundstückes als unbekannt eingetragen, so kann das Eigentum an diesem Grundstück nicht durch Aneignung erworben werden. Möglich ist indessen der Erwerb durch ausserordentliche Ersitzung, sofern die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind. Die Aneignung setzt nämlich die Dereliktion des Eigentums durch den früheren Eigentümer voraus. Im vorliegenden Fall ist die Dereliktion nicht bewiesen. Proprietari; Proprietario; Fondo; Senza; Registro; Fondiario; Della; Autorità; Padrone; Sconosciuto; Ricorrente; Cantonale; Proprietà; Occupazione; Stata; Acquisto; Decisione; Persona; Diritto; Bloechliger; Anche; Part; Stato; Indica; L'autorità; Lucie; Essere; Derelizione; Quale; Iscritta
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz