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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 65 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 65 B. Organisaziun / I. Radunanza generala / 2. Cumpetenza

2. Cumpetenza

1 La radunanza generala decida davart la recepziun e davart l’exclusiun da commembers, elegia la suprastanza e concluda tut las chaussas che n’èn betg vegnidas surdadas ad auters organs da l’uniun.

2 Ella surveglia l’activitad dals organs ed als po revocar da tut temp, senza pregiuditgar lur dretgs che sa basan sin contracts existents.

3 Il dretg da revocaziun exista tenor la lescha, sch’in motiv relevant giustifitgescha la revocaziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120026Vereinsausschluss / ForderungVerein; Vereins; Recht; Anhörung; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Karte; Ausschliessung; Karten; Anfechtung; Vereinsversammlung; Vorstand; Klage; Verfahren; Klägers; Vereinsbeschluss; …-Karte; …-Karten; Vereinsausschluss; Entscheid; Urteil; Vereinsmitglied; Ausschluss; Gehör; ZGB-Riemer; Mitglied; Nichtigkeit; Frist

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 99 380Art. 52 AHVG. Klage gegen die Vorstandsmitglieder eines in Konkurs gefallenen Sportvereins. Passivlegitimation der Vorstandsmitglieder grundsätzlich bejaht (Erw. 3). Aufgaben und Funktionen eines Vereinsvorstandes. Die Verantwortlichkeit eines Vereins richtet sich nach Art. 55 ZGB. Ob ein Mitglied des Vorstandes für die Verletzung der Abrechnungs- oder Beitragszahlungspflicht des Vereins subsidiär zur Rechenschaft gezogen werden kann, hängt von seiner durch die Statuten zugewiesenen Verantwortlichkeit oder seinen konkreten Aufgaben ab, die er innerhalb des Vorstandes wahrgenommen hat (Erw. 5).Verein; Organ; Vereins; Haftung; Person; Arbeit; Organe; Arbeitgeber; Juristische; Recht; Personen; Verantwortlichkeit; Gesellschaft; Hafte; Vereinsrecht; Pflicht; Abteilung; Juristischen; Sinne; Statuten; Vorstand; Bezug; Gesetzlich; Geschäftsführung; Rechtsprechung; Pflichten; Subsidiär; Präsident; Organisation; Regelung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
142 III 257 (5A_143/2015)Art. 198 Ziff. 2, 197 Abs. 2 Ziff. 5 und 198 Ziff. 4 ZGB; güterrechtliche Zuordnung eines durch Erbteilung erworbenen Gegenstandes. Qualifikation der Übernahme eines Erbschaftsgegenstandes zufolge Erbteilung (E. 4.3.2). Grundsätze für die güterrechtliche Zuordnung eines im Zuge der Erbteilung übernommenen Erbschaftsgegenstandes, wenn der übernehmende Miterbe eine Ausgleichszahlung (soulte) zu leisten hatte (E. 4.3.3). Erbschaft; Erbteil; Beschwerde; Miterbe; Urteil; Erben; Nachlass; Erbteilung; Grundstück; Liquidation; Eigengut; Erbengemeinschaft; Miterben; Alleineigentum; Beschwerdegegner; Anspruch; Quote; Liegenschaft; Erbschaftsgegenstände; Vorinstanz; Ersatzanschaffung; Güterrechtliche; Eigentum; Liquidationsanteil; Erbschaftsgegenstandes; Teilung; Parteien; Scheidung; Vermögenswert; Bezahlen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-56/2014Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Betrieb; Betriebe; C; Landwirtschaft; Vorinstanz; Wirtschaftliche; Verfahren; Verfügung; Landwirtschaftliche; Wirtschaftlichen; Recht; Bewirtschafter; Anerkennung; Miteigentum; Direktzahlungen; Entscheid; Liegenschaft; Landwirtschaftlichen; Verfahrens; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Angefochtene; Fassung; Selbständig; Betrieben; Selbständige
A-4357/2012EnteignungEntschädigung; Enteignete; Verfahren; Träglich; Trägliche; Beschwerde; Vereinbarung; Partei; Recht; Parteien; Enteigneten; Entschädigungsforderung; Urteil; Entscheid; Voraussetzung; Enteignung; Flughafen; Schätzungskommission; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Vergleich; Erben; Verfahrens; Präsident; Träglichen; Forderung; Grundeigentümer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2017.35Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen (Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO), Genugtuung (Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO)
Rückweisung BGer
Bundes; Verfahren;Gericht; Verfahren; Urteil; Beschwerde; Urteil; Vorstand; Kammer; Entschädigung; Genugtuung; Vorstands; Partei; Bundesgericht; Recht; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Verein; Esisuisse; Mitglied; Person; Schriftlich; Bundesstrafgerichts; Schaden; Parteie; Privatklägerin; Eingabe; Rückweisung; Beschwerdekammer
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