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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 65 StGB vom 2021

Art. 65 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 65

Ungehorsam, Tätlichkeiten, Drohungen, Meuterei oder Vorbereitung einer Meuterei, die sich gegen eine militärische Wache richten, werden gleich bestraft, wie wenn die Handlung gegenüber einem Vorgesetzten oder einem Höhern begangen worden wäre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220151Änderung der Sanktion (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Berufung; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Berufungskläger; Gerichtshof; Verfahren; Revision; Kantons; Gesprochen; Berufungsverfahren; Zugesprochen; Amtlich; Berufungsklägers; Amtliche; Verwahrung; Vorliegende; Träglich; Bundesgerichtes; Obergericht; Trägliche; Zugesprochene; Verteidigung; Entschädigungs; Genugtuung; Beschwerde; Amtlichen; Rich; Erwägungen; Vorliegenden
ZHSF190001TätigkeitsverbotGericht; Nachträglich; Nachträgliche; Urteil; Kantons; Tätigkeitsverbot; Bundesgericht; Vollzug; Instanz; Zürich; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Antrag; Zuständig; Justizvollzug; Urteil; Beschwerde; Anordnung; Botschaft; Bundesgerichts; Entscheid; Grundurteil; Massnahme; Zuständigkeit; Kammer; Abteilung; Bestimmungen; Angeordnet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2017.00178Bedingte Entlassung aus der VerwahrungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Rechtsvertreterin; Gutachten; Beschwerdeführers; Verfahren; Beschwerdegegner; Anhörung; Oktober; Stellung; Stellungnahme; Entlassung; Verfahren; Verwahrung; Bedingte; Recht; Vollzug; Gehör; Unentgeltliche; Entscheid; Frist; Verfahrens; Gehörs; Gutachtens; Rekurs; Anspruch; Ansetzung; Vollzugsbericht
ZHVB.2007.00231Zuständigkeit für bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nach Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des StrafgesetzbuchesGericht; Beschwerde; Recht; Verwahrung; Recht; Entlassung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Zuständig; Beschwerdeführer; Zuständigkeit; Bedingte; Gericht; Kanton; Rechts; Vollzug; Vollzug; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Massnahmen; Entscheid; Kammer; Therapeutisch; Therapeutische; Verfügung; Justiz; Obergericht; Wwwvgrzhch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 89 (6B_1397/2019)
Regeste
Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4).
Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen
147 IV 433 (6B_764/2021)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4).
Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Pauen BorerPraxiskommentar, Zürich2008
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