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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 65 IPRG vom 2022

Art. 65 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 65

1 Ausländische Entscheidungen über die Scheidung oder Trennung wer­den in der Schweiz anerkannt, wenn sie:

a.
im Staat des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder im Heimatstaat eines der Ehegatten ergangen sind;
b.
in einem der in Buchstabe a bezeichneten Staaten anerkannt werden; oder
c.
im Staat der Eheschliessung ergangen sind und es unmöglich oder unzumutbar war, die Klage in einem der in Buchstabe a bezeichneten Staaten zu erheben.43

2 Ist jedoch die Entscheidung in einem Staat ergangen, dem kein oder nur der klagende Ehegatte angehört, so wird sie in der Schweiz nur anerkannt:

a.
wenn im Zeitpunkt der Klageeinleitung wenigstens ein Ehe­gat­te in diesem Staat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt hatte und der beklagte Ehegatte seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz hatte;
b.
wenn der beklagte Ehegatte sich der Zuständigkeit des aus­län­di­schen Gerichts vorbehaltlos unterworfen hat, oder
c.
wenn der beklagte Ehegatte mit der Anerkennung der Ent­schei­dung in der Schweiz einverstanden ist.

43 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).

44 Eingefügt durch Anhang Ziff. 17 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

45 Fassung gemäss Ziff. I 5 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs-heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).

I. Anwendung des dritten Kapitels >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220021Anerkennung und Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils (Vorsorgeausgleich, vorsorgliche Massnahme)Vorsorge; Partei; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Berufung; Parteien; Vorsorgeausgleich; Scheidung; Digkeit; Schweiz; Zuständigkeit; Massnahme; Schweizerischen; Anzuweisen; Vorsorgeeinrichtungen; Lasse; Beklagten; Auszahlung; Schweizer; Vorsorgeguthaben; Bezirksgericht; Gerichte; Klage; Vorinstanz; Gerichtsstand; Zuständig; Schied; Massnahmen; örtlich
ZHLE220020EheschutzGesuch; Richt; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Scheidung; Recht; Eheschutz; Unterhalt; Berufung; Massnahme; Parteien; Massnahmen; Kinder; Unterhalts; Zuständigkeit; Entscheid; Gesuchstellers; Scheidungsverfahren; Eheliche; Eheschutzgericht; Vorinstanz; Vorsorgliche; Verfahren; Ehelichen; Eltern; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Liegenschaft; Bezahlen; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2014/204EntscheidEntscheidung, Art. 8 EMRK, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Dossier; Aufenthalt; Hinweis; Vater; Besuch; HKsü; Besuchsrecht; Verwaltung; Aufenthalts; Urteil; Ehemann; Entscheid; Hinweise; Aufenthaltsbewilligung; Sorge; Mutter; Bosnien; Recht; Beziehung; Gewalt; Hinweisen; Gemeinde; Kroatien; Scheidung; Verbindung; Interesse; Ausländer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung
141 III 312Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). Kindes; Leihmutter; Recht; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Beschwerde; Geburt; Anerkennung; Vater; Beschwerdegegner; Public; Urteil; Ordre; Kalifornische; Vaters; Kindesverhältnisse; Genetisch; Kindesverhältnisses; Genetische; Schweiz; Vaterschaft; Eltern; Kalifornischen; Mutter; Geburtsurkunde; Ausländische; Partner; Gericht
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